Geldstrafe für Klima-Aktion in Zürich laut Bundesgericht zulässig

Rund um eine Geldstrafe für eine Klima-Aktion in Zürich hat das Bundesgericht ein Urteil gefällt. Es stützt die vorderen Instanzen.

Das Wichtigste in Kürze
- Das Bundesgericht hat sich mit der Verurteilung von Klimaprotestierenden befasst.
- 2021 blockierten rund 200 Aktivistinnen und Aktivisten in Zürich eine Strasse.
- Sie wurden wegen Nötigung zu einer Geldstrafe verurteilt.
- Das Bundesgericht gab den Vorinstanzen recht, die Verurteilungen sind zulässig.
Im Oktober 2021 blockierten rund 200 Klimaaktivistinnen und -aktivisten in Zürich den Verkehr.
Das sorgte für ein Vercherschaos – und einen grossen Polizeieinsatz. Am Ende musste die vielbefahrene Uraniastrasse in der Innenstadt geräumt werden.
Es hagelte Bussen für die Klimaprotestierenden. Sie wurden wegen Nötigung verurteilt. Ihnen wurden Geldstrafen aufgebrummt.
Bundesgericht bestätigt Vorentscheide
Dies beschäftigte das Bundesgericht noch fast fünf Jahre später. Das höchste Gericht hatte zu entscheiden, ob die Geldstrafen angemessen seien.
Denn: Die Klimaprotestierenden wandten ein, ihre Verurteilungen hätten ihre Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit verletzt.
Ein Argument, welches das Bundesgericht nicht gelten liess. Es befand die Geldstraften und die Verurteilungen der vorherigen Instanzen für angemessen.





