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FCZ-Fans stehen nach Überfall in Rickenbach vor Bezirksgericht

Keystone-SDA Regional
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Zürich,

Vor dem Bezirksgericht Winterthur müssen sich heute Mittwoch zwei FCZ-Fans wegen Raubes verantworten. Sie sollen beim Überfall auf GC-Fans in Rickenbach dabei gewesen sein. Dabei stahlen die Angreifer ein Banner, das bei der GC-Choreo am Derby hätte eingesetzt werden sollen.

Am Mittwoch stehen zwei FCZ-Fans in Winterthur vor Gericht. Sie sollen Teil einer Gruppierung sein, die im Jahr 2024 GC-Fans in einer Turnhalle in Rickenbach überfallen hatte. (Archivbild)
Am Mittwoch stehen zwei FCZ-Fans in Winterthur vor Gericht. Sie sollen Teil einer Gruppierung sein, die im Jahr 2024 GC-Fans in einer Turnhalle in Rickenbach überfallen hatte. (Archivbild) - KEYSTONE/CLAUDIO THOMA

Das gestohlene Banner verbrannten FCZ-Fans dann am Spiel gegen GC am 19. Oktober 2024, sechs Tage nach dem Überfall in der Turnhalle in Rickenbach.

In der Anklageschrift schreibt die Staatsanwaltschaft von 50 bis 60 Personen, welche die Halle stürmten. Gegen vier wurden Verfahren eingeleitet, eines davon wurde eingestellt. Ein weiteres liegt bei der Jugendanwaltschaft. Nun stehen ein 28-Jähriger und ein 37-Jähriger in Winterthur vor Gericht. Beide sind Schweizer und wohnen in der Stadt Zürich.

Weil die Angreifer unter Androhung und Ausübung körperlicher Gewalt das Banner stahlen, taxiert die Staatsanwaltschaft den Überfall als Raub. Um in die Halle zu gelangen, schlugen sie mit einem Hammer die Scheibe der Eingangstür ein. Laut Anklage verfolgte ein Teil der Angreifer fliehende GC-Fans, während die anderen das Banner stahlen. Bei der Verfolgung wurden ein Fan und ein unbeteiligter Anwohner verletzt.

Verräterische Ricola-Verpackung

In der Anklageschrift wird angedeutet, wie die Polizei darauf kam, dass die beiden Beschuldigten Teil der Gruppierung gewesen sein sollen. Der Ältere soll im Eingangsbereich die Türe offen gehalten haben – direkt unter einer Überwachungskamera. Der Jüngere soll der Mann gewesen sein, der die Tür mit einem Hammer einschlug. Die Polizei fand vor dem Eingang eine Ricola-Verpackung, die ihm gehört haben soll.

Die Staatsanwaltschaft verlangt für den 37-Jährigen eine bedingte Freiheitsstrafe von 20 Monaten Dafür soll eine Probezeit von 4 Jahren gelten. Der 28-Jährige soll gar ins Gefängnis, die beantragte Freiheitsstrafe von 22 Monaten ist unbedingt. Was die beiden Beschuldigten und ihre Verteidiger zu den Vorwürfen sagen, zeigt sich an der Verhandlung.

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