Stadt Zürich

Klima-Aktivist blockierte Verkehr mit Boot – nun wirds teuer

Simon Ulrich
Simon Ulrich

Zürich,

Ein Familienvater blockierte den Zürcher Verkehr mit einem Boot und klebte sich an andere fest. Dafür hat auch das höchste Schweizer Gericht kein Verständnis.

Boot
Der Beschuldigte versperrte mit einem Segelboot die Strasse und ignorierte polizeiliche Anweisungen. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Klimaaktivist (52) wurde vom Bundesgericht zu 6000  Franken Geldstrafe verurteilt.
  • Er beteiligte sich 2021 in Zürich an Blockaden von Extinction Rebellion.
  • Nun hat das Bundesgericht ein Urteil dazu gefällt

Der lange Weg durch alle Instanzen hat sich nicht gelohnt: Ein Berner Familienvater wurde vom Bundesgericht zu einer unbedingten Geldstrafe von 6000 Franken und einer Busse von 500 Franken verurteilt.

Der heute 52-Jährige hatte sich im Herbst 2021 an mehreren Protestaktionen der Klimabewegung Extinction Rebellion in Zürich beteiligt.

Mit Segelboot und Klebeaktion auf Konfrontationskurs

Am 4. Oktober parkierte er mit anderen Aktivisten einen Anhänger mit Segelboot mitten auf der Uraniastrasse. Trotz Abmahnung blieb er dort und wurde später von der Stadtpolizei weggetragen.

Doch damit nicht genug: Am nächsten Tag kehrte er trotz Wegweisung und Verzeigung zurück. Bei einer weiteren Aktion klebte er sich an einen Mitdemonstranten, um die Räumung zu erschweren.

Das Bundesgericht bestätigte damit die Urteile des Bezirks- und Obergerichts Zürich. Es sprach den mehrfach vorbestraften Mann der mehrfachen Nötigung und der Teilnahme an nicht bewilligten Veranstaltungen schuldig.

Laut Anklageschrift war er 2021 auch Teil einer Blockade vor der UBS am Paradeplatz. Dort ketteten sich rund 200 Aktivisten aneinander und an mitgebrachte Fässer. Der Mann wurde verhaftet und sass zwei Tage in Haft.

«Die Blockade war vielmehr deren direktes Ziel»

Der Verurteilte beantragte einen Freispruch mit Verweis auf die Versammlungsfreiheit. Das Bundesgericht hält jedoch fest, dass diese nicht absolut gelte.

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Im Urteil heisst es: «Die Blockade war nicht ein unerwünschter respektive notwendiger Nebeneffekt der Versammlung, sondern vielmehr deren direktes Ziel.» Damit seien die Grenzen der Versammlungsfreiheit überschritten worden.

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