Stadt Zürich

Zürcher Klub-Bosse schreiben Brief an Stadion-Gegner

Marie Augustin
Marie Augustin

Zürich,

Der Bau des Zürcher Fussballstadions wird seit langem hinausgezögert. Nun haben der FCZ-Präsident und GC-Vize einen Brief an die Stadion-Gegner verfasst.

Hardturm
So soll das Projekt «Ensemble» nach der Fertigstellung aussehen. - Projekt Ensemble

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Verwaltungsgericht hat die letzte Beschwerde der Zürcher Stadion-Gegner abgewiesen.
  • Jene könnten nun vor das Bundesgericht ziehen.
  • Damit dies nicht geschieht, wird per Brief an die Beschwerdeführenden appelliert.

2018 stimmte das Zürcher Volk Ja für ein neues Fussballstadion. Doch starten konnte das Bauprojekt seither nicht: Beschwerden gegen den Gestaltungsplan zögerten es immer weiter hinaus.

Das kantonale Verwaltungsgericht wies die jüngste Beschwerde Anfang Oktober ab. Nun bliebe den Beschwerdeführenden theoretisch die Möglichkeit, den Fall vor das Bundesgericht zu ziehen.

Damit jenes nicht geschieht, appellieren der FCZ-Präsident Ancillo Canepa und GC-Vize András Gurovits per Brief an die Stadion-Gegner. Der «Blick» berichtet darüber.

Brief Gegner Fussballstadion Zürich
FCZ-Präsident Ancillo Canepa und GC-Vize-Präsident András Gurovits haben den Brief an die Stadion-Gegner gemeinsam verfasst. (Archivbild) - keystone

Sie rufen die rund 50 Personen dazu auf, «ihren Widerstand aufzugeben». «Er schadet dem Fussball, uns als Klubs und der sportbegeisterten Jugend und der Zürcher Bevölkerung», heisst es im Brief.

Den Clubs entgehen durch das fehlende Stadion hohe Summen, wie sie in ihrem Brief laut dem «Blick» erläutern: «Pro Jahr entgehen uns je geschätzt fünf Millionen Franken an Einnahmen, weil wir kein eigenes Stadion bewirtschaften können.»

Canepa und Gurovits sehen den möglichen Gang vor das Bundesgericht als potenziellen Missbrauch des Rechtswegs. «Nach drei Jahren des Prozessierens ist hinreichend dargelegt, dass ihre Einwände gegen das Projekt keinerlei rechtliche Begründung finden.»

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Den Beschwerdeführenden bleibt bis Anfang November Zeit, den Fall vor das Bundesgericht zu ziehen.

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