FCZ legt gegen Kurvensperrungen Rekurs ein
Zürich 03.02.2024 - 03:38
Der FCZ und fünf Fans legen Rekurs gegen die Kurvensperrungen ein. Sie wollen einen Präzedenzfall schaffen, damit die Behörden die Praxis überdenken müssen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der FC Zürich legt Rekurs ein gegen die Sperrung seiner Kurve.
- Diese Praxis habe keine rechtliche Grundlage, argumentiert Präsident Canepa.
- Er hofft auf einen Sieg und auf eine Signalwirkung an die Behörden.
Zuletzt wurden mehrere Fankurven in Schweizer Fussballstadien wegen Ausschreitungen der Fans gesperrt. Am Mittwoch traf es auch die Südkurve des FCZ. Die Fans tauchten einfach an einem anderen Ort im Letzigrund auf. Gegen die Massnahme regt sich grosser Widerstand, der FC Zürich zieht nun vor Gericht.
Die Kurvensperrungen sind Teil eines aktuell getesteten Kaskadenmodells. Anhand dessen sollen Sanktionen für das Fehlverhalten der Fans ausgesprochen werden. Die Strafen reichen von verpflichtendem Dialog mit den Behörden bis zum Entzug der Bewilligung und damit zur Forfait-Niederlage.
Gegen die Sperrung vom Mittwoch haben nun der FC Zürich sowie fünf Saisonkarten-Inhaber Rekurs eingelegt. Präsident Ancillo Canepa bestätigt dies gegenüber dem «Blick». Sein Ziel ist es, einen «Grundsatzentscheid zu den neuen Kollektivstrafen» zu erreichen, denn es fehle die rechtliche Grundlage. Bekomme er Recht, hätte dies Signalwirkung und die Praxis müsste überarbeitet werden.
Wie der «Blick» schreibt, ist unklar, ob das Kaskadenmodell rechtlich überhaupt Bestand hat. Es stützt sich bei den Kurvensperrungen auf das Hooligan-Konkordat. Doch laut einem Bundesgerichtsentscheid dürfen mit den Massnahmen keine Ausschreitungen ausserhalb des Stadions bestrafen werden.
Und auch Canepa sagt, das Konkordat lasse präventive Massnahmen zu, als Strafe seien Kurvensperrungen aber nicht zugelassen. Er findet es auch stossend, dass 4000 Fans für das Fehlverhalten einiger weniger bestraft würden. Zumal die Vorfälle weit vom Stadion entfernt stattgefunden haben. Es liege ausserhalb des Einflussbereichs des Vereins, so der Präsident.
Auch Manuela Schiller, die Anwältin der fünf klagenden Fans, sagt: «Die Kollektivstrafen sind völlig unverhältnismässig.» Es fehle die rechtliche Grundlage. Kurvensperrungen seien wegen ihres strafenden Charakters nicht erlaubt.