Zürcher Gericht anerkennt «ewiges Erbbürgerrecht» nicht an

Das Zürcher Verwaltungsgericht hat den Antrag eines Österreichers auf automatische Einbürgerung zurückgewiesen.

Das Zürcher Verwaltungsgericht hat einem Österreicher das automatische Schweizer Bürgerrecht verweigert. Der Mann aus einem Fürstengeschlecht berief sich auf ein «ewiges Erbbürgerrecht» aus dem 15. Jahrhundert.
Das Gericht verweist den Beschwerdeführer auf das normale Einbürgerungsverfahren, wie aus dem am Dienstag publizierten Urteil hervorgeht. Es stützt somit Entscheide des Gemeindeamts und der Zürcher Direktion der Justiz und des Innern.
Der Grund, warum er nicht automatisch Schweizer wird, liegt an einem anderen Recht: Seine Grossmutter verlor trotz dem ihr 1939 zugesprochenen «ewigen Bürgerrecht» 1961 ihre Staatsbürgerschaft mit der Heirat eines Österreichers. Das damalige Recht wollte es so. Hätte sie Schweizerin bleiben wollen, hätte sie bei der Trauung eine entsprechende Erklärung abgeben müssen.
Danach kam etwas Pech dazu. Denn sowohl die Grossmutter als auch die Mutter des Beschwerdeführers liessen sich später regulär einbürgern. Allerdings war die Grossmutter noch nicht Schweizerin, als die Mutter geboren wurde.
Knappes Scheitern beim automatischen Bürgerrecht
Und die Mutter wurde ein Jahr nach der Geburt des Beschwerdeführers eingebürgert. Er schrammte also knapp am automatischen Bürgerrecht vorbei.
Mit seinen Ausführungen über die «Vernichtung einer historischen Rechtstradition» und sein Interesse, dass «das historische Bürgerrecht des Fürstengeschlechts nicht auf einmal eliminiert wird», dringt der Mann nicht durch. Auf die Abnahme beantragter Beweismittel, wie die Edition des Dossiers zum Bürgerrecht des Fürstengeschlechts aus dem Stadtarchiv Zürich, verzichten die Richter.
Alle sollen gleich behandelt werden, heisst es im Urteil, ein «behauptetes wohlerworbenes Recht» unterliege da. Dem Beschwerdeführer stehe es offen, sich ordentlich einbürgern zu lassen – wie seine Eltern und seine Grossmutter.
Der Kampf ums Bürgerrecht geht weiter
Noch gibt sich der Mann aus einem Fürstengeschlecht nicht geschlagen. Die höchsten Richter sollen entscheiden, er hat die Beschwerde an das Bundesgericht weitergezogen.