Kanton Zürich stimmt im November über vier statt fünf Vorlagen ab

Die Zürcher Stimmberechtigten entscheiden im November über vier kantonale Vorlagen. Eine Gesetzesänderung kommt nicht zur Abstimmung.

Die Stimmberechtigten des Kantons Zürich entscheiden am 30. November über vier statt fünf kantonale Vorlagen. Die Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personenverkehr (PVG) kommt nicht zur Abstimmung, da die Referendumsfrist am 5. August ungenutzt verstrichen ist.
Der Regierungsrat hatte die Vorlage ursprünglich unter Vorbehalt angeordnet. Nun aber müsse über diese Änderung nicht abgestimmt werden, teilte er am Freitag mit.
Kommende Abstimmungen im Überblick
Zur Abstimmung kommen Ende November das Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz, die kantonale Volksinitiative «Für ein Grundrecht auf digitale Integrität» sowie der Gegenvorschlag des Kantonsrats, die kantonale Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen im Kanton Zürich» sowie der Gegenvorschlag des Kantonsrats und das Strassengesetz.