Effizient & sicher: Stadtrat erlässt IT-Strategie 2025+

Der Stadtrat Winterthur erlässt mit der IT-Strategie 2025+ eine zentrale Leitlinie für die IT-gestützte Modernisierung der Stadt und ihrer Dienstleistungen.

Mit der Verabschiedung der IT-Strategie 2025+ hat der Stadtrat den Weg für eine zeitgemässe und zukunftssichere Weiterentwicklung der IT-Landschaft der Stadt Winterthur freigegeben.
Wie die Stadt Winterthur weiter schreibt, sollen mit der neuen Strategie unter anderem die bereichsübergreifende Zusammenarbeit gefördert, die Nutzung von Cloud-Diensten erweitert und die Cyber-Sicherheit gestärkt werden.
Wichtiges techisches Fundament für die digitale Transformation der Stadt
Die IT-Strategie 2025+ beantwortet die Frage, wie man es ermöglicht, die digitalen Angebote kostengünstig, zuverlässig und sicher bereitzustellen.
Die Strategie bildet mit ihren Strukturen und Standards somit das wichtige technische Fundament für die digitale Transformation der Stadt Winterthur. Sie erlaubt es den Departementen, ihre Dienstleistungen für die Bevölkerung sowie die internen Arbeitsabläufe auf dem neusten Stand zu halten und stetig zu verbessern.
Die Umsetzung der Strategie erfolgt über Handlungsfelder, in denen konkrete Massnahmen zur Erreichung der Ziele festgelegt sind.
Dazu zählen unter anderem die Optimierung der IT-Governance, der Aufbau und die Pflege eines zentralen IT-Leistungskatalogs zur Bündelung und Standardisierung der Leistungen sowie die Einführung eines Serviceportals für eine einheitliche Anlaufstelle für IT-Services.
Studie geht per 1. Juni in Kraft
Entscheidend für die Umsetzung der IT-Strategie 2025+ und eine optimale Synergienutzung ist die gute Zusammenarbeit zwischen den Informatikdiensten der Stadt Winterthur (IDW), den Fachbereichen sowie den Gremien.
Um dies sicherzustellen, regelt die Strategie unter anderem die Verantwortlichkeiten und die Entscheidungswege.
Die IT-Strategie 2025+ wird per 1. Juni 2026 in Kraft gesetzt, wobei die Umsetzung in mehreren Etappen erfolgen wird. Die Strategie wird in Abständen von drei Jahren auf die Wirksamkeit hin überprüft und notwendigenfalls angepasst.





