Deckbelagssanierung an der Raubbühlstrasse

Ab 6. Juli 2026 wird in Dübendorf die Raubbühlstrasse saniert. Es kommt zu etappenweisen Verkehrseinschränkungen und Umleitungen.

Wie die Stadt Dübendorf mitteilt, wurden in den letzten fünf Wochen an der Raubbühlstrasse stelleweise die Randabschlüsse erneuert. Was nun noch fehlt ist die Deckbelagssanierung.
Diese findet ab dem Montag, 6. Juli 2026 statt (vorbehältlich trockener Witterung) und dauert circa eine Woche. Es gelten dabei verschiedene Verkehrsführungen.
Etappenweise Verkehrsführung während Bauarbeiten
Für den privaten Verkehr gelten während der Bauarbeiten neue Verkehrsführungen. Am 6. und 7. Juli 2026 kann der Verkehr grundsätzlich wie gewohnt fahren, es ist jedoch mit längeren Behinderungen zu rechnen; eine Umfahrung der Baustelle wird nach Möglichkeit empfohlen.
Der Verkehr ist am 8. Juli 2026 weiterhin möglich, jedoch mit Einschränkungen auf der Alten Schwerzenbachstrasse sowie auf der Raubbühlstrasse zwischen der Greifenseestrasse und der Hermikonstrasse. Am 9. Juli 2026 folgt die nächste Etappe mit einer Vollsperrung der Raubbühlstrasse zwischen der Sunnhaldenstrasse und der Greifenseestrasse für sämtlichen Verkehr; die Umleitung erfolgt über die Sunnhaldenstrasse und die Greifenseestrasse.
Am 10. Juli 2026 kann der Verkehr grundsätzlich wie gewohnt fliessen, jedoch mit Einschränkungen zwischen der Alten Schwerzenbachstrasse und der Sunnhaldenstrasse. Zum Abschluss am 11. und 13. Juli 2026 ist die Strecke wieder normal befahrbar, wobei letzte Arbeiten wie Schachtdeckel anpassen oder Strassenränder fertigstellen weiterhin unter Verkehr ausgeführt werden.
Der Busbetrieb erfolgt während der gesamten Dauer der Deckbelagsarbeiten (Montag erster Bus bis Samstag letzter Bus) in beide Richtungen über die Sunnhaldenstrasse. Entsprechende Ersatzhaltestellen sind vor Ort signalisiert.
Ersatzparkplätze
Ersatzparkplätze stehen in den Parkzonen 3 bis 11 zur Verfügung. Ein Plan zu den Parkzonen in Dübendorf ist auf der Webseite der Stadt zu finden. Die Entsorgung von Grüngut und Kehricht erfolgt unverändert.






