In Niederweningen ist die Steuererklärung 2023 fällig
Dielsdorf 29.01.2024 - 19:35
Wie die Gemeinde Niederweningen mitteilt, sind sowohl die Steuererklärung sowie das Wertschriften- und Guthabenverzeichnis bis zum 31. März 2024 einzureichen.
Die Steuererklärung 2023 kann vollständig online ausgefüllt und eingereicht werden.
Die Anmeldung erfolgt mit einer starken Authentisierung, analog dem E-Banking. Man muss nichts mehr unterschreiben, ausdrucken und per Post senden.
Der persönliche Zugangscode wird mit der Steuererklärung zugestellt.
Die Steuererklärung und das Wertschriften- und Guthabenverzeichnis sind bis zum 31. März 2024 einzureichen.
Scanning Steuererklärungen
Wem nicht möglich ist, die Steuererklärung mit den erforderlichen Unterlagen innert Frist einzureichen, der kann vor Ablauf dieses Termins beim Gemeindesteueramt online eine Fristerstreckung beantragen.
Vor der Bearbeitung müssen sämtliche Steuererklärungen gescannt werden.
Deshalb sollte man die Steuererklärung direkt dem Scan Center Winterthur einreichen. Das Rückantwortcouvert ist entsprechend adressiert.
Akontozahlungen Staats- und Gemeindesteuern
Die Staats- und Gemeindesteuern 2024 können in drei Raten, nämlich am 30. Juni, 30. September und 31. Dezember 2024, bezahlt werden.
Es besteht ausserdem die Möglichkeit, monatliche Akontozahlungen zu leisten. Dafür können gerne zusätzliche Einzahlungsscheine bestellt werden.
Der Ausgleichs- und der Vergütungszins beträgt ein Prozent. Der Verzugszins für nicht rechtzeitig bezahlte definitive Steuerrechnungen beträgt 4,5 Prozent.
Der Rückerstattungsanspruch für die Verrechnungssteuer des Fälligkeitsjahrs 2023 wird mit den Staats- und Gemeindesteuern 2023 verrechnet.