Bülach ZH: 4,85 Millionen für zwei neue Kunstrasen-Felder

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    Das Stadtparlament Bülach ZH hat einen Kredit für zwei Kunstrasen-Felder im Erachfeld bewilligt. Sie sollen im Frühjahr 2028 in Betrieb genommen werden.

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    Stadthaus Bülach (Symbolbild) - Nau.ch / Miriam Danielsson

    Das Stadtparlament Bülach hat für den Bau von zwei Kunstrasen-Feldern im Erachfeld einen Kredit von 4,85 Millionen Franken bewilligt. Die beschlossene Entlastungslösung hilft, den Trainings- und Spielbetrieb für Rasensportarten in Bülach sicherzustellen. Als nächster Schritt reicht die Stadt Bülach das Baugesuch für die Kunstrasen-Plätze ein. Ziel ist eine Inbetriebnahme im Frühjahr 2028.

    Mit 25 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat das Stadtparlament Bülach an seiner Sitzung vom 28. September 2026 dem Antrag des Stadtrats zugestimmt und für den Bau von zwei Kunstrasen-Feldern im Erachfeld einen Kredit von 4,85 Millionen Franken bewilligt. Stadtrat Daniel Ammann dankt: «Ich bin sehr erfreut über dieses klare Resultat und das grosse Interesse an der Parlamentssitzung. Es zeigt, wie wichtig dieses Projekt für den Breitensport in unserer Stadt ist. Gleichzeitig ist der Beschluss ein wichtiger Meilenstein in der gesamten Entwicklung unserer Sportinfrastruktur.»

    Entlastungslösung für ausgewiesenen Bedarf

    Bülach verfügt seit Jahren über zu wenige Rasen-Sportfelder. Um den Bedarf zu decken und den Trainings- und Spielbetrieb der Rasen-Sportvereine sicherzustellen, sind mindestens sechs spielfähige Felder nötig. Mit der Entlastungslösung im Erachfeld sorgt die Stadt Bülach dafür, dass sich der Engpass auch nach den befristeten Ersatzlösungen beim Sekundarschulhaus Hinterbirch und beim Schulhaus Halden (Bachenbülach) nicht weiter verschärft.

    Die beiden Kunstrasen-Felder werden ganzjährig und weitgehend wetterunabhängig nutzbar sein. Sie eignen sich sowohl für den Fussball als auch für American Football und schaffen zusätzliche Kapazitäten für Vereine, Schulen und den Breitensport. Die Infrastruktur beschränkt sich bewusst auf das betriebsnotwendige Minimum.

    Abklärungen und Baubewilligung für Inbetriebnahme im Frühjahr 2028

    Die Stadt hat das Bauvorhaben bereits frühzeitig mit den zuständigen kantonalen Stellen abgestimmt. Eine Voranfrage hat dem Projekt grundsätzlich Bewilligungsfähigkeit attestiert. Das Grundstück für die beiden neuen Kunstrasen-Plätze gehört der Stadt.

    Der Pachtvertrag für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung wird Ende Oktober 2026 auslaufen. Die Stadt verfügt über die notwendigen Kompensationsrechte für Fruchtfolgeflächen. Die beiden Kunstrasen-Plätze werden so umgesetzt, dass sie später in das durch einen Rekurs blockierte Projekt für den Sport- und Erholungspark im Erachfeld integriert werden können.

    Die Stadt Bülach plant, das Baugesuch für die Ersatzlösung noch im Herbst 2026 einzureichen. Ziel ist ein Baustart im Frühjahr 2027 und eine vollständige Inbetriebnahme im Frühjahr 2028.

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