Bülach ZH: Deutliches Ja zur Teilrevision der Gemeindeordnung

Die Stimmberechtigten von Bülach ZH haben die Teilrevision der Gemeindeordnung mit 3843 zu 856 Stimmen angenommen. Sie tritt am 1. März 2027 in Kraft.

Die Bülacher Stimmberechtigten haben Ja gesagt zur Teilrevision der Gemeindeordnung der Stadt Bülach (GO). Sie haben die Vorlage mit 3843 Ja-Stimmen zu 856 Nein-Stimmen angenommen.
Damit wird die Gemeindeordnung der Stadt Bülach per 1. März 2027 angepasst. Die Anpassung der Gemeindeordnung ist aufgrund des revidierten kantonalen Gesetzes über die politischen Rechte nötig.
Im Zentrum steht die Regelung zur Mitgliederzahl des Wahlbüros. Bisher bestimmt das Stadtparlament die Anzahl Mitglieder des Wahlbüros. Neu soll der Stadtrat diese Anzahl jeweils für die gesetzliche Amtsdauer festlegen.
Im Rahmen der Teilrevision werden zudem die Finanzbefugnisse bei Liegenschaften im Finanzvermögen angepasst. Weiter werden einzelne Bestimmungen präzisiert und redaktionell bereinigt. Dazu gehören insbesondere Anpassungen bei planungsrechtlichen Zuständigkeiten, bei den Stellenbefugnissen des Stadtrats sowie bei der einheitlichen Bezeichnung der Sozialbehörde.
Der Stadtrat und das Stadtparlament sprachen sich im Voraus für die Teilrevision der Gemeindeordnung aus.







