Fünf Strassen erhalten einheitliches Parkverbot

Nau.ch Lokal
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Knonaueramt,

Im Gebiet Betpur-Breiten-Oberdorf gilt künftig auf fünf Strassen ein Zonenparkverbot. Die Umsetzung erfolgt bis Ende Juli 2026 mit neuer Signalisation.

Stadtzentrum Affoltern am Albis.
Stadtzentrum Affoltern am Albis. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Wie die Stadt Affoltern am Albis mitteilt, führt sie im Gebiet Betpur-Breiten-Oberdorf ein Zonenparkverbot ein. Entlang der Betpurstrasse und der Betpurhöhe gilt bereits heute auf der ganzen Länge beidseitig ein Parkverbot. Für die Wiesengrundstrasse, die Breitenstrasse und die Alte Dorfstrasse bestand bisher keine entsprechende Signalisation.

Eine Überprüfung durch die Abteilung Bau und Infrastruktur hat ergeben, dass aufgrund der zahlreichen Grundstückzufahrten ein gesetzeskonformes Parkieren am Strassenrand nicht möglich ist. Zudem wäre bei seitlichem Parkieren die erforderliche Durchfahrtsbreite von 3,50 Metern für Blaulichtorganisationen und den Winterdienst nicht mehr gewährleistet.

Mit der Einführung des Zonenparkverbots gilt auf den fünf genannten Strassen künftig eine einheitliche Regelung. Gleichzeitig können zahlreiche einzelne Parkverbotssignale entfernt werden.

Die neue Signalisation wird an den vier Zufahrten ins Quartier (Untere Bahnhofstrasse/Betpurstrasse, Innere Grundstrasse/Betpurstrasse, Untere Bahnhofstrasse/Wiesengrundstrasse sowie Zürichstrasse/Breitenstrasse) angebracht und mit der bestehenden Signalisation der Tempo-30-Zone kombiniert. Die Umsetzung erfolgt bis Ende Juli 2026.

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