Heidi Klums Bootsfahrt landet vor dem Bundesgericht

Eine Bootsfahrt von Heidi Klum auf dem Zürichsee sorgt auch zwei Jahre später für Wirbel. Nun soll sich das Bundesgericht darum kümmern.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Streit um eine Bootsfahrt von Heidi Klum auf dem Zürichsee geht vor das Bundesgericht.
- Die vom Zürcher Gastronom Michel Péclard organisierte Bootsfahrt sei illegal gewesen, findet die Swiss Nautic Union.
- Vor dem Zürcher Obergericht erlitt die SNU zuletzt eine Niederlage.
Vor rund zwei Jahren feierten die Tokio-Hotel-Zwillinge Bill und Tom Kaulitz ihren 35. Geburtstag am Zürichsee. Mit dabei war auch Toms Ehefrau Heidi Klum.
Das deutsche Promi-Trio liess es sich unter anderem im Restaurant Fischers Fritz des Gastronomen Michel Péclard gut gehen. Dieser hatte seine Gäste zuvor mit einem Boot zu sich gebracht.

Diese Bootsfahrt sorgt seither für Wirbel. Unter anderem störte sich die Swiss Nautic Union (SNU) daran, ein Branchenverband privater Fahrgastschifffahrtsunternehmen. Die SNU machte eine Anzeige und zog später vor das Zürcher Obergericht – und verlor.
Nun aber geht der Rechtsstreit weiter: Die SNU zieht vor das Bundesgericht. Das berichtet der Beschuldigte, Michel Péclard, am Mittwoch in einem Instagram-Post.
Was ist passiert?
Laut SNU-Präsident Ulrich Oppelt handelte es sich bei der Bootsfahrt von Klum und den Kaulitz-Brüdern um eine gewerbsmässige Personenbeförderung.
Zwar haben die Promis Péclard für den Transport nichts bezahlt. Laut Oppelt habe Péclard aber für sein Restaurant werben können und sich einen Wettbewerbsvorteil verschafft.
Strenge Regeln
Für den gewerblichen Transport von Passagieren gelten hierzulande strenge Sicherheitsvorschriften. Diese müssen etwa in Sachen Brandschutz, bei der Reling oder bezüglich Versicherung eingehalten werden.
Gemäss SNU-Präsident Oppelt halten einige Anbieter auf dem Zürichsee diese Vorschriften nicht ein, wodurch sie etwa Geld sparen können. Demzufolge würden sie sich laut SNU einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.
Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen Medienberichten zufolge früher in diesem Jahr ein. Im August sah dann auch das Obergericht Péclard nicht als Schuldigen. Nun folgt offenbar der Gang vors Bundesgericht.














