ETH besetzt: Gericht spricht Pro-Palästina-Aktivisten teilweise frei

Das Bezirksgericht Zürich sprach zwei Pro-Palästina-Aktivisten teilweise frei, ein dritter blieb ohne Strafe. Sie hatten im Mai 2024 die ETH-Haupthalle besetzt.

Das Bezirksgericht Zürich hat am Dienstag zwei Pro-Palästina-Aktivisten teilweise freigesprochen. Ein dritter bleibt ohne Strafe. Sie hatten am 31. Mai 2024 die Haupthalle der ETH Zürich besetzt.
Das Gericht sprach gegen zwei Beschuldigte bedingte Geldstrafen von 20 mal 30 Franken wegen Hausfriedensbruchs aus. Für die Strafe gilt eine Probezeit von zwei Jahren.
Vom Vorwurf der Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration wurden alle drei Beschuldigten freigesprochen.
Verfahren gegen einen Beschuldigten eingestellt
Das Verfahren wegen Hausfriedensbruchs wurde gegen einen der Beschuldigten eingestellt. Der Strafantrag sei zu spät eingetroffen.
Die Beschuldigten hätten an der Kundgebung teilgenommen, sagte die Richterin bei der Urteilseröffnung am Dienstag. Die Aufforderung zu gehen, sei klar gewesen. «Durch den Sitzstreik wurde das Hausrecht verletzt», sagte die Richterin.
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Im Anschluss eröffnet das Gericht die Urteile gegen vier weitere Beschuldigte in der gleichen Sache.







