Zumikon ZH kämpft gegen Asylzentrum – und blitzt erneut ab
Goldküste 27.12.2024 - 04:18
In Zumikon ZH soll eine Asylunterkunft entstehen. Kritiker bekämpfen das Zentrum schon länger – und sind nun erneut vor Gericht abgeblitzt.
Das Wichtigste in Kürze
- In Zumikon ZH kämpfen Kritiker seit eineinhalb Jahren gegen eine geplante Asylunterkunft.
- Nun ist ein Mitglied des «Nein»-Komitees mit einem Stimmrechtsrekurs gescheitert.
- Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist noch nichts rechtskräftig.
Das juristische Seilziehen um den Bau einer Asylunterkunft in Zumikon ZH ist um ein Kapitel reicher. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat eine Entscheidung getroffen und die Kritiker abblitzen lassen. Wie die Gemeinde mitteilt, wurde damit das Urteil der Vorinstanz, des Bezirksrats Meilen, bestätigt. Darüber berichtet unter anderem die «Zürichsee Zeitung».
Mit anderen Worten: Zumikon ist der Realisierung des Holzmodulbaus mit acht Wohnungen neben dem Schulhaus Farlifang einen Schritt näher gekommen. Schon vor eineinhalb Jahren hatte sich die Gemeindeversammlung relativ knapp für den Bau ausgesprochen. Bewilligt wurde ein Kredit von knapp 4,5 Millionen Franken für eine Unterkunft für bis zu 48 Personen.
Einer der Hauptpunkte der Kritiker war damals der Standort neben dem Schulhaus. Die Parzelle solle für allfällige Bedürfnisse der Schule freigehalten werden, hiess es. Ausserdem störten sich einige Teilnehmer der Gemeindeversammlung an der Erhöhung des Kredits. Ursprünglich war die Rede von Kosten von 2,9 Millionen Franken.
Die Gegner der Asylunterkunft gingen schliesslich auf juristischem Wege gegen den Bau vor. Sie legten Rekurs gegen die Baubewilligung ein, den das Baurekursgericht aber ablehnte. Die Gemeinde Zumikon hoffte danach, die Asylunterkunft endlich bauen zu können. Aufgrund eines neuen Verteilschlüssels muss Zumikon nämlich auch 18 zusätzliche Geflüchtete aufnehmen.
Einwohner von Zumikon kritisierte Kostensteigerung
Doch der Rechtsstreit ging weiter. Aus den Reihen des Komitees «Asylzentrum Farlifang Nein» ging ein Stimmrechtsrekurs ein. Ein Einwohner kritisierte, dass der Gemeinderat eigenmächtig eine Kostensteigerung von etwa einer halben Million Franken genehmigt habe.
Der Gemeinderat erklärte, dass alle Offerten über dem von der Gemeindeversammlung bewilligten Budget gelegen hätten. Am ursprünglichen Projekt habe sich jedoch nichts verändert.
Das Verwaltungsgericht entschied nun, dass der Gemeinderat die Kosten zu Recht eigenständig genehmigt habe. Laut der Mitteilung der Gemeinde handelte es sich um gebundene Ausgaben.
Ob die Unterkunft damit tatsächlich realisiert werden kann, bleibt jedoch unklar. Der Entscheid des Verwaltungsgerichts ist nämlich noch nicht rechtskräftig und könnte beim Bundesgericht angefochten werden.