Zürich: Todkranker Esel vernachlässigt – Kanton muss eingreifen!
Goldküste 27.12.2024 - 09:35
In der Zürichseeregion kam es zu einem dramatischen Eingreifen des Veterinäramts wegen einer vernachlässigten Eselstute.
Das Wichtigste in Kürze
- Wegen Verdachts auf Tierquälerei prüfte das Veterinäramt einen Hof in der Zürichseeregion.
- Es fand eine stark geschwächte Eselstute, die noch vor Ort eingeschläfert werden musste.
- Die Besitzer wurden zu bedingten Geldstrafen und Bussen verurteilt.
Vor fast zwei Jahren kontrollierte das kantonale Veterinäramt einen Hof in der Zürichseeregion. Was es dort vorfand, war gemäss «Zürichsee-Zeitung» unter Berufung auf Strafbefehle und ein Gerichtsurteil ein sehr trauriges Bild.
Die Behörden handelten im Zuge eines Hinweises einer Drittperson. Mittlerweile wurden zwei Eselbesitzer wegen fahrlässiger Tierquälerei bestraft. Auch wurde das Tierschutz- und das Heilmittelgesetz übertreten.
An einem Winterabend besuchte der stellvertretende Kantonstierarzt den Hof. Begleitet von Beamten der Kantonspolizei fanden sie eine bereits ältere Eselstute in besorgniserregendem Zustand vor.
Sie war so geschwächt, dass sie nicht mehr selbstständig stehen konnte. Das Tier hing in einem Netz, wohl um aufrecht zu bleiben.
Eselstute in dramatischem Zustand
Die 31-jährige Stute war laut der Zeitung stark abgemagert und reagierte apathisch. Offene Wunden und Hautgeschwüre zeugten ebenso von ihrer miserablen Gesundheit.
Die Eselbesitzer hatten es vernachlässigt, die Stute von einem Tierarzt untersuchen zu lassen. Sie schickten bloss Bilder und versuchten, das Tier selbst zu behandeln.
Noch während der Kontrolle musste die Eselstute eingeschläfert werden.
Strafe für die Halter
Nun wurden die beiden Besitzer zu bedingten Geldstrafen sowie Bussen von insgesamt mehreren Tausend Franken verurteilt. Schon bei vorigen Kontrollen wurde eine fachkundige Behandlung verordnet, wie die «Zürichsee-Zeitung» schreibt.
Gegen die Einschläferung wehrten sich die beiden im Nachhinein vor Gericht und forderten gar eine Genugtuung. Sie seien nicht angehört worden. Die Beschwerde wurde jedoch abgewiesen.