Stadt Zürich

    Tödlicher Gewaltausbruch: 40-Jähriger vor Obergericht Zürich

    Keystone-SDA
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    Zürich,

    Vor dem Zürcher Obergericht steht ein 40-Jähriger wegen Tötung – er schlug 2022 einen Bekannten im Streit mit Fäusten und Holzkeule.

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    Das Zürcher Obergericht verhandelt einen brutalen Tötungsfall. (Symbolbild) - keystone

    Vor dem Obergericht des Kantons Zürich hat sich am heutigen Mittwoch ein 40-jähriger Mann wegen vorsätzlicher Tötung zu verantworten. Anfang März 2022 verprügelte er im Streit einen 58-jährigen Bekannten mit Fäusten und einer Holzkeule.

    Der Beschuldigte hatte im März 2022 seinen Kollegen in dessen Wohnung in Zürich Altstetten besucht. Es kam zu einem Streit. Der 40-Jährige soll sich daran gestört haben, dass der Kollege einen Joint zu langsam drehte.

    Festnahme nach Flucht

    Der Beschuldigte schlug mit einer Holzkeule und mit den Fäusten auf Kopf und Oberkörper des 58-jährigen Schweizers ein. Dieser starb sechs Tage später im Spital. Nachbarn, die Lärm und Hilfeschreie aus der Wohnung hörten, riefen die Polizei und klingelten an der Wohnungstür.

    Der blutüberströmte, schwer verletzte Mieter konnte die Tür öffnen und erzählen, was sich ereignet hatte. Dem unverletzten Beschuldigten gelang es zu flüchten, bevor die Polizei eintraf. Ein paar Tage später wurde er festgenommen.

    Urteil: Therapie und Landesverweis

    Das Bezirksgericht Zürich verurteilte ihn im Dezember 2023 wegen vorsätzlicher Tötung zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren und 20 Tagen sowie einer Busse von 300 Franken. Nach Verbüssung der Strafe müsste der Iraner für zwölf Jahre die Schweiz verlassen.

    Die Sperre gilt für den gesamten Schengenraum. Während des Vollzugs muss er eine ambulante Therapie absolvieren. Der psychiatrische Gutachter hatte eine Persönlichkeitsstörung mit schizoiden, dissozialen und paranoiden Anteilen festgestellt.

    Keine direkte Tötungsabsicht

    Das Bezirksgericht kam zum Schluss, der Mann habe keine direkte Tötungsabsicht gehabt. Er habe aber den Tod seines Kollegen in Kauf genommen, damit liege Eventualvorsatz vor. Die Staatsanwältin hatte eine 15-jährige Freiheitsstrafe und eine ebenso lange Landesverweisung gefordert.

    Der Verteidiger machte geltend, sein Mandant sei selbst angegriffen worden und habe in Notwehr gehandelt. Er plädierte für eine milde Freiheitsstrafe wegen fahrlässiger Tötung. Auf die Landesverweisung sei zu verzichten. Der Beschuldigte war als Kleinkind in die Schweiz gekommen.

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