Gülsha betrügt am Selfcheckout - das könnte böse enden

Bio liebt sie, bezahlen will sie es nicht: Moderatorin Gülsha Adilji (41) könnte in der Migros aber erwischt werden.

Das Wichtigste in Kürze
- Beim Self-Checkout tippt Gülsha Adilji den günstigeren Preis ein – obwohl sie Bio-Produkte nimmt.
- Die 41-Jährige liebt Bio – findet die Preise in der Schweiz aber völlig überrissen.
- Bei der Migros kann ihr Self-Checkout-Betrug Konsequenzen haben.
Diese Aussage hätte sie sich zweimal überlegen sollen.
Moderatorin und Podcasterin Gülsha Adilji (41) nimmt kein Blatt vor den Mund. In ihrem Podcast «Extrem Therapie» schon gar nicht.
Dort plauderte sie aus dem Nähkästchen. Und verriet, dass sie am Selfcheckout bei ihren heissgeliebten Bio-Produkten betrügt.
Gülsha liebt Bio! Das Problem? Sie findet die Preise in der Schweiz völlig überteuert. Das macht sie ihrer Podcast-Partnerin Jenny Jennster unmissverständlich klar.
Die 41-Jährige packt also Bio-Produkte in ihr Einkaufs-Körbli, und sagt: «Ich bezahle aber nie einen Bio-Apfel. Ich mache dann immer den Preis von einem normalen Apfel.»
Gülshas Podcast-Gspändli ist schockiert – und würde das Geständnis am liebsten gleich aus dem Podcast schneiden.
Doch Gülsha denkt gar nicht daran. Sie steht zu ihrer Aussage: «Jenny, ich stehe dazu», kontert sie selbstbewusst.
Schliesslich sei ein solcher Schwund angesichts der hohen Preise ohnehin längst einkalkuliert. In welchem Laden Gülsha einkauft, hat sie nicht gesagt.
Bei Migros könnte es teuer werden
Fest steht aber: Falls es die Migros betrifft, kann das böse enden.
Auf Anfrage von Nau.ch erklärt Mediensprecher Tristan Cerf: «Wird ein Betrug festgestellt, zieht die Migros je nach Schwere des Falls die entsprechenden Konsequenzen.»
Und die Chancen, mit dem Trick unbemerkt davonzukommen, stehen nicht besonders gut: «Bei Migros ist ein solches Vorgehen zudem nicht ganz so einfach und kann leicht auffallen.»
Der Grund? Bio-Produkte im Offenverkauf seien beispielsweise mit Stickern oder Banderolen gekennzeichnet. So würden sie sich von konventionellen Produkten unterscheiden. «Unstimmigkeiten können daher von unseren Mitarbeitenden an den Kassen und im Self-Checkout erkannt werden», warnt der Mediensprecher.
«Wie Ladendiebstahl»
Und weiter: «Die möglichen Konsequenzen können grundsätzlich dieselben sein wie bei einem festgestellten Ladendiebstahl.»
Entscheidend sei dabei nicht in erster Linie der Warenwert. Sondern insbesondere, ob eine Betrugsabsicht vorliege und ob es sich um einen Wiederholungsfall handle.

Die Massnahmen reichen laut Tristan Cerf von einer Administrationsgebühr über eine Anzeige bei der Polizei bis hin zu einem Filialverbot.
Bereut Gülsha ihr Geständnis?
Ob der Moderatorin nach ihrem Podcast-Outing inzwischen doch etwas mulmig geworden ist? Das bleibt offen. Auf eine Anfrage von Nau.ch hat Gülsha bislang nicht reagiert.











