Zürich: Unbedingte Haftstrafen nach Krawallen im Kreis 4

Nach den Ausschreitungen rund um die Langstrasse in Zürich hat die Staatsanwaltschaft gegen zwei junge Männer unbedingte Freiheitsstrafen verhängt.

Die Staatsanwaltschaft Kanton Zürich hat gegen zwei junge Männer, die während der Ausschreitungen vom vergangenen Wochenende in der Stadt Zürich verhaftet wurden, Strafbefehle erlassen. Gegen beide Beschuldigte wurden unbedingte Freiheitsstrafen verhängt.
Anlässlich der Ausschreitungen in der Nacht vom vergangenen Samstag, 31. Oktober 2026, auf Sonntag, 1. November 2026, rund um die Langstrasse im Zürcher Kreis 4 verhafteten Fahnder der Kantonspolizei einen 19-jährigen und einen 21-jährigen Schweizer (Medienmitteilung der Kantonspolizei vom 1. November 2026).
Die Staatsanwaltschaft Kanton Zürich hat gegen die beiden Männer inzwischen Strafbefehle wegen mehrerer Delikte erlassen: Landfriedensbruch, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, Sachbeschädigung aus Anlass einer öffentlichen Zusammenrottung, Hausfriedensbruch sowie Übertretung des Verbots der Gesichtsverhüllung. Im Wesentlichen wird ihnen vorgeworfen, an den Ausschreitungen im Zuge einer unbewilligten Versammlung teilgenommen und gewalttätige Handlungen gegen Personen (insbesondere Polizisten) und Sachen unterstützt zu haben.
Gegen die beiden Beschuldigten wurde je eine unbedingte Freiheitsstrafe von sechs beziehungsweise vier Monaten verhängt. Die Strafbefehle sind noch nicht rechtskräftig. Gegen sie kann innert der gesetzlichen Frist Einsprache erhoben werden.






