Stadt Zürich ficht Änderung des Bührle-Stiftungszwecks an

Die Stadt Zürich legt Beschwerde gegen Änderungen der Bührle-Stiftung ein.

Die Stadt Zürich hat gegen eine Änderung des Stiftungszwecks der Bührle-Stiftung beim Verwaltungsgericht Beschwerde eingereicht. Sie fordert eine rechtliche Überprüfung des Entscheids.
Die Beschwerde richtet sich gegen die Verfügung der BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich (BVS), welche die Urkundenänderung der Bührle-Stiftung genehmigt hatte, wie die Stadt Zürich am Mittwoch mitteilte.
Urkundenänderungen überraschen Stadt
Die Urkundenänderung betrifft den Stiftungszweck. Die Stadt Zürich findet neu darin keine Erwähnung mehr. Die Stadt sei überrascht, dass die BVS dieser Zweckänderung zugestimmt habe, schreibt sie.
«Um die Interessen der Stadt Zürich und der Zürcher Bevölkerung zu wahren», wolle sie den Entscheid der BVS rechtlich überprüfen lassen. Die Stadt verstehe sich als sogenannte «Destinatärin» der Stiftung. Im Zusammenhang mit der Dauerleihgabe der Werke der Stiftung im Chipperfield-Bau des Kunsthauses Zürich habe die Stadt zudem erhebliche Investitionen getätigt.






