Klimakleber jubeln: Pleite für Kapo Zürich vor Gericht

Das Verwaltungsgericht Zürich entscheidet gegen die Kantonspolizei in Sachen Klimaaktivisten.

Niederlage für die Zürcher Kantonspolizei: Sie kann einer Gruppe von Klimaklebern die Kosten für einen Einsatz auf der Autobahnabfahrt Bernerstrasse nicht aufbrummen.
Das Verwaltungsgericht ist zum Schluss gekommen, dass eine Kostenauflage nicht rechtens sei.
Um den Aktivisten die Kosten in Rechnung zu stellen, fehle es «an einer genügenden gesetzlichen Grundlage», hielt das Verwaltungsgericht in seinem am Freitag publizierten Urteil fest.
Der Klimaaktivist hatte im Juni 2023 zusammen mit drei weiteren Aktivisten die Autobahnabfahrt Bernerstrasse in Zürich-Altstetten blockiert.
Die Polizei rückte aus, löste jene, die auf dem Asphalt angeklebt waren, von der Strasse und trug die Aktivisten weg.
Aktivisten rechtskräftig wegen Nötigung verurteilt
Für diese Aktion wurde die Gruppe auch rechtskräftig wegen Nötigung verurteilt. Die Kantonspolizei stellte den vier Aktivisten daraufhin die Kosten für den Polizeieinsatz in Rechnung. Im Fall des Aktivisten, der vor Verwaltungsgericht zog, waren es 1536 Franken.
Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Kanton Zürich kann es noch ans Bundesgericht weiterziehen.