Genossenschaften: So will Zürich künftig Betrügereien verhindern!

Bei zwei Zürcher Baugenossenschaften soll es zur Veruntreuung von Millionenbeträgen gekommen sein. Die Stadt reagiert nun mit vorbeugenden Massnahmen.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Baugenossenschaften Letten und Frohheim sollen Gelder veruntreut haben.
- Obwohl es sich um Einzelfälle handeln dürfte, sieht die Stadt Zürich Handlungsbedarf.
- Neue Massnahmen sollen weitere Vorfälle dieser Art verhindern.
Bei der Baugenossenschaft Letten sowie der Baugenossenschaft Frohheim soll es zu Millionen-Veruntreuungen gekommen sein. Zwar gilt für die Verdächtigen noch die Unschuldsvermutung, doch Geschäftsführer und Vorstandspräsident sollen die Veruntreuungen gemeinsam ermöglicht haben.
Wie der «Tagesanzeiger» berichtet, stehen die Fälle beider Genossenschaften nicht in Zusammenhang. Es stellt sich jedoch die Frage, ob es unter den 85 grösseren Baugenossenschaften in Zürich häufiger zu derartigen Vorfällen kommt.
Stadt Zürich ist keine Aufsichtsinstanz
Andreas Wirz ist sich als Präsident des Verbandes Wohnbaugenossenschaften Zürich sicher: Das sei nicht der Fall – die sehr grosse Mehrheit der Baugenossenschaften unterliege einer verantwortungsbewussten Führung.
«Für das System» spreche, dass die neuen Verantwortlichen der beiden Ausnahme-Genossenschaften die Vorfälle lückenlos aufklären wollen.

Die Stadt Zürich gewährt Baurechte für über 80 Genossenschaften. Eine Aufsichtsinstanz sei sie jedoch nicht, erklärt die Sprecherin des zuständigen Finanzvorstandes Daniel Leupi.
Dennoch will der Stadtrat die Zürcher Wohnbaugenossenschaften intensiver betreuen, schreibt der «Tagesanzeiger».
Neuer Kontrollposten und Richtlinien
Dazu soll demnächst eine neue Stelle in der Fachstelle Gemeinnütziges Wohnen ausgeschrieben werden. Fragen der Governance sowie Finanzen und Controlling von Wohnbaugenossenschaften fallen in den Bereich der künftigen Fachperson.
Die Stadt Zürich will ausserdem klären, ob und wie sie sich an der verbesserten Leitung von Genossenschaften beteiligen kann. Aufschluss darüber soll ein neues Gutachten des Finanzdepartements geben.
Der Verband Wohnbaugenossenschaften Zürich hat derweil Richtlinien für eine gute Genossenschaftsleitung ausgearbeitet. Verbindlich sind diese nicht, Genossenschaften werden jedoch durch den Verband bei der Umsetzung unterstützt.