Dietiker Gemeinderätin: Schluss mit Pornos auf Pausenplatz!

Ines Biedenkapp
Ines Biedenkapp

Dietikon,

«Handy-Hotels» stehen im Mittelpunkt eines neuen Konzepts in Dietikon ZH. Schülerinnen und Schüler müssen ihre Handys abgeben.

Handy-Hotels
In Dietikon ZH müssen die Schülerinnen und Schüler ihre Handys demnächst während der Schul- und Betreuungszeit in Handy-Hotels geben. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • In Dietikon ZH wird es künftig auf allen Schulstufen sogenannte Handy-Hotels geben.
  • Die Schüler müssen vor dem Unterricht die Smartphones in einer Schachtel deponieren.
  • Damit soll das Lernklima und die soziale Interaktion gefördert werden.

In Dietikon ZH müssen in Zukunft Schülerinnen und Schüler ihre Smartphones und Smartwatches während des Unterrichts in sogenannte Handy-Hotels legen.

Das soll den Konsum von pornografischen Inhalten und Störungen im Unterricht verhindern, wie die «Limmattaler Zeitung» berichtet. Die Massnahme folgt auf ein Postulat der Dietiker Gemeinderätin Sophie Winkler-Payot (GLP).

Sophie Winkler-Payot
Die Dietiker Gemeinderätin Sophie Winkler-Payot (GLP). - zVg

Sie hatte vor Szenen gewarnt, bei denen Primarschüler in den Pausen pornografisches Material gezeigt bekamen oder heimlich Tiktok nutzten. Auch die Angst, gefilmt oder fotografiert zu werden, sei unter den Kindern verbreitet.

Die neue Regelung gilt auf allen Schulstufen und auch in den Pausen. Nach Schulschluss können die Handys wieder abgeholt werden.

Handy-Hotel
Auch an anderen Schulen gibt es Handy-Hotels, wo die Mobilgeräte eingeschlossen werden können. - keystone

Ziel ist ein verbessertes Lernklima, welches schlussendlich zu besseren Leistungen führen soll.

Weniger Cybermobbing

Der Stadtrat betont in der «Limmattaler Zeitung», dass mit den Handy- und Smartwatch-Hotels die Bildschirmzeit der Kinder gesenkt wird. Dazu werde die soziale Interaktion gefördert und das Risiko von Cybermobbing reduziert.

Würdest du deine Bildschirmzeit gerne reduzieren?

Handys sind mit der neuen Regelung aber nicht vollständig verbannt. Für Unterrichtszwecke dürfen sie auf Anweisung der Lehrperson weiter genutzt werden.

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