Richterswil stellt auf Containerpflicht um

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Ab 2026 muss der Kehricht in Richterswil über Normcontainer entsorgt werden. Eine vergünstigte Container-Aktion läuft vom 1. Juli bis 31. August 2025.

Das Dorfzentrum der Gemeinde Richterswil.
Das Dorfzentrum der Gemeinde Richterswil. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Wie die Gemeinde Richterswil mitteilt, muss ab dem 1. Januar 2026 der Hauskehricht (Gebührensäcke) in der Gemeinde über Normcontainer entsorgt werden. Eigentümer von Liegenschaften sind verpflichtet, auf ihren Grundstücken für die Kehrichtsammlung Rollcontainer oder Unterflurcontainer bereitzustellen und dafür einen geeigneten Standort zu schaffen.

Die Anschaffung der Container ist Sache der Grundeigentümerschaft oder der Verwaltung und hat bis zum 31. Dezember 2025 zu erfolgen.

Die Abteilung Werke der Gemeinde Richterswil bietet im Zeitraum vom 1. Juli 2025 bis 31. August 2025 eine Container-Aktion an. Dabei besteht die Möglichkeit, hochwertige Abfall- und Grüncontainer zum vergünstigten Preis zu bestellen.

Beim Kauf eines neuen Containers ist die Lieferung inbegriffen. Beim Kauf eines neuen Containers wird der alte Container bei der Auslieferung auf Wunsch kostenlos zur Entsorgung mitgenommen.

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