Stadt Zürich

Ab heute vor Gericht: Führungs-Duo der Jungen Tat soll ins Gefängnis

Sina Barnert
Sina Barnert, Keystone-SDA

Zürich,

Zwei Anführer der Jungen Tat müssen sich ab heute in Zürich vor Gericht verantworten. Ihnen drohen wegen diverser Delikte Haftstrafen.

Junge Tat
Mitglieder der rechtsextremen Jungen Tat wurden angezeigt. Ihnen drohen Haftstrafen. - Telegram / Videostill

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Führungs-Duo der Jungen Tat muss sich ab heute in Zürich vor Gericht verantworten.
  • Ihnen drohen wegen diverser Delikte Haftstrafen.
  • Sie halten die Strafforderungen der Staatsanwaltschaft für «lächerlich» und «überhöht».

15 Monate ins Gefängnis? Ab heute müssen sich zwei Anführer der Jungen Tat vor Gericht in Zürich verantworten.

2022 störte die rechtsextreme Junge Tat mit einer Aktion in der Kirche St. Peter und Paul in Zürich eine Veranstaltung im Rahmen des «Pride Month».

Sie schleppten ein weisses Kreuz in die Kirche, in der ein Gottesdienst zum Thema «Vielfalt feiern» abgehalten wurde. Die Inschrift: «No Pride Month».

Die Verantwortlichen der Pride alarmierten die Polizei und erstatteten Anzeige gegen die Störer. Gegen acht Mitglieder der Jungen Tat wurde daraufhin ein Verfahren eröffnet.

Soll die «Junge Tat» verboten werden?

Darunter auch ein Führungs-Duo der rechtsextremen Gruppierung. Sie landeten aber nicht nur wegen der Pride-Aktion vor Gericht.

Sondern auch wegen einer Aktion auf dem Dach des Basler Bahnhofs. Und einer Störaktion im Zürcher Tanzhaus. Dort hatten Drag-Performende eine Vorlesestunde abgehalten.

Müssen die Rechtsextremisten ins Gefängnis?

Vorgeworfen wird den Störern eine «Vielzahl von Delikten» zwischen Februar 2022 und April 2024.

Darunter Rassendiskriminierung und Vergehen gegen das Sprengstoffgesetz. Aber auch Störung der Glaubens- und Kulturfreiheit.

Die Staatsanwaltschaft beantrage unter anderem Freiheitsstrafen für die Beschuldigten. Das teilte die Oberstaatsanwaltschaft auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA bereits im September mit.

Führungs-Duo der Jungen Tat spricht von «überhöhten Strafen»

Laut den beiden Beschuldigten, die sich auf Youtube zur Anklage äusserten, soll die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten beantragen.

Davon sollen sechs Monate unbedingt sein. Für die anderen neun Monate gilt laut den Beschuldigten eine Probezeit von vier Jahren.

Junge Tat
Die angeklagten Exponenten der rechtsextremen Jungen Tat halten die von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafen für «lächerlich» und «überhöht». - keystone

Laut der «NZZ» sollen die Rechtsextremisten die Forderung der Staatsanwaltschaft für «lächerlich» halten. Man versuche auf gerichtlichem Weg, sie mit «überhöhten Strafen» zu kriminalisieren.

Es sind Aussagen, die die zwei Personen in einem einschlägigen Online-Portal tätigten. Dort sagen sie auch, es handle sich nur um «Bagatelldelikte».

«Heil Hitler» in einer Zoom-Vorlesung

Grund für das Vorgehen der Staatsanwaltschaft ist die Vergangenheit des Führungs-Duos, wie die «NZZ» berichtet.

Denn: 2020 loggten sich die beiden mit weiteren Exponenten der Jungen Tat in eine Zoom-Vorlesung der Zürcher Hochschule der Künste ein. Dort platzierten sie antisemitische Sprüche.

Besorgt dich der Rechtsextremismus in der Schweiz?

Doch damit nicht genug. In der virtuellen Vorlesung skandierten sie zudem «Heil Hitler» und «Sieg Heil».

Dafür wurden sie damals wegen Rassendiskriminierung zu einer Geldstrafe verurteilt, gelten seither als vorbestraft.

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