Zürcher Sterbehilfe-Initiative weicht dem Gegenvorschlag

Die Zürcher Sterbehilfe-Initiative ist zurückgezogen worden. Nun kommt im September nur der Gegenvorschlag des Kantonsrates vors Volk.

Die Initianten sehen ihr Ziel durch den Gegenvorschlag des Parlaments als erreicht an, wie das Komitee am Freitag mitteilte. Der Kantonsrat hatte der Vorlage Ende März zugestimmt. Weil das Referendum ergriffen wurde, entscheidet das Stimmvolk. Durch den Rückzug steht der Gegenvorschlag am 27. September alleine zur Abstimmung.
Der Gegenvorschlag geht in einem Punkt weiter als das ursprüngliche Begehren. Er erlaubt die Freitodbegleitung nicht nur in Heimen, sondern in allen Zürcher Spitälern. Ausgenommen bleiben psychiatrische Kliniken und Gefängnisse. Das Komitee empfiehlt den Stimmberechtigten ein Ja im Herbst. Die Neuregelung schütze die Würde leidender Menschen und sichere das Selbstbestimmungsrecht.
Dass es überhaupt zur Abstimmung kommt, liegt am Widerstand religiöser Kreise. Kantonsräte von EDU und EVP hatten das Referendum ergriffen. Sie wehrten sich gegen einen Zwang für private Heime, assistierten Suizid gegen ihre Überzeugungen zu dulden.
Zürich folgt damit einem Trend. Zuletzt hatten auch Nidwalden, Luzern und Solothurn ähnliche Regeln beschlossen.






