Zürich: Finger in Po an Street Parade? Freispruch für Buchhalter

An der Street Parade 2024 in Zürich soll ein Buchhalter einem Bekannten den Finger in den Po gesteckt haben. Es kommt zu einem Freispruch.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Buchhalter trifft an der Street Parade 2024 in Zürich auf einen Bekannten.
- Der Buchhalter soll dem Mann an den Penis gefasst und den Finger in den Po gesteckt haben.
- Das Bezirksgericht Zürich spricht den Buchhalter in allen Punkten frei.
Street Parade 2024 in Zürich: Ein Buchhalter trifft einen flüchtigen Bekannten am Bellevue. Die beiden hatten sich einige Monate zuvor in einer Gay-Sauna kennengelernt.
Plötzlich soll der Mann (Mitte 40) dem Bekannten in der Hose an den Penis gegriffen haben. Anschliessend habe er ihm seinen Mittelfinger in den Po gesteckt. Das ganze geschieht gegen den Willen des Mannes. Dies geht laut «20 Minuten» aus einer Anklage hervor.
Darüber hinaus habe der Angeklagte dem Bekannten auch noch in den Bauch gebissen. Dadurch erleidet das Opfer eine Bisswunde.
Einige Wochen nach dem Vorfall erstattet das Opfer Anzeige. Der Staatsanwalt klagt den Buchhalter wegen Vergewaltigung, sexueller Nötigung und einfacher Körperverletzung an.
Das Bezirksgericht Zürich hatte zuletzt über den Fall zu entscheiden. Es spricht den Buchhalter in allen Punkten frei, wie «20 Minuten» berichtet.

Das Gericht stützt sich dabei auf den Grundsatz: im Zweifel für den Angeklagten.
Das Bezirksgericht Zürich begründet den Freispruch mit Zweifeln am Tatablauf. Die Aussagen des Opfers bei der Polizei und beim Staatsanwalt hätten sich teilweise unterschieden. Zudem bestehen Unklarheiten darüber, wie sich die Ereignisse genau abgespielt haben sollen.









