Zürcher Obergericht verurteilt 32-jährigen «Loverboy»

Das Zürcher Obergericht hat einen 32-Jährigen zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten verurteilt. Er war angeklagt, weil er eine geistig eingeschränkte Frau zur Prostitution gedrängt und sich durch ihren Verdienst bereichert haben soll.

Eine Begründung für das Urteil gab das Obergericht nicht ab, weil es am Mittwoch schriftlich publiziert wurde. Es ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.
An der Verhandlung am Montag wollte sich der Beschuldigte nicht zu den Vorwürfen äussern. Die Staatsanwaltschaft forderte eine unbedingte Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 4 Monaten.
Die Vorinstanz hatte den 32-jährigen Schweizer zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten, wegen Förderung der Prostitution, mehrfachen Diebstahls und versuchter Erpressung verurteilt.






