Zürcher Stadtrat lehnt Bargeldpflicht ab

Der Zürcher Stadtrat will das Recht auf Barzahlung nicht in der Gemeindeordnung verankern. Er lehnt eine entsprechende Motion der AL-Fraktion ab.

Auslöser der Diskussion waren unter anderem das Kunsthaus Zürich und der Weihnachtsmarkt im HB, die zeitweise auf «Cashless» setzten und damit vielerorts für rote Köpfe sorgten. Beide Betriebe krebsten daraufhin zurück und gaben ihre Bargeldlos-Strategie wieder auf.
Die AL-Fraktion reichte darauf hin eine Motion ein. Darin forderte sie den Stadtrat auf, zu prüfen, wie bei allen städtischen Institutionen, Dienstleistungen und Anlagen sichergestellt werden kann, dass auch künftig Bargeld als Zahlungsmittel akzeptiert wird und welche organisatorischen und technischen Anpassungen erforderlich sind.
Die AL argumentierte, dass Bargeld einen Schutz vor dem «Überwachungskapitalismus» biete und auch Personen ohne Bankkonto ermögliche, sich «hürdenfrei am Wirtschaftsleben» zu beteiligen.
Der Stadtrat beantragt jedoch, die Motion abzulehnen, wie aus der am Donnerstag publizierten Antwort hervorgeht. Stattdessen will er das Anliegen der Motion im Rahmen eines bereits überwiesenen SVP-Postulats prüfen.
Die Stadtregierung verweist auf das Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel, wonach Bargeld grundsätzlich akzeptiert werden müsse, diese Pflicht jedoch vertraglich eingeschränkt werden könne – grundsätzlich auch durch die öffentliche Hand. Diese sei aber bei der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben an die Grundrechte gebunden. Werde Bargeld ausgeschlossen, könne dies einen Eingriff in Grundrechte darstellen.
Eine generelle Regelung für alle Betriebe auf öffentlichem Grund lehnt der Stadtrat ab. Es sei nicht Aufgabe der Stadt, Betrieben, die lediglich gestützt auf eine Nutzungsbewilligung oder ähnliche Bewilligungen im öffentlichen Raum tätig seien, über das Bundesrecht hinausgehende Vorschriften über die akzeptierten Zahlungsmittel zu machen. Dies gelte umso mehr, als es sich bei den betroffenen Betrieben häufig um Kleinst- und Kleinunternehmen handle.
Auch auf kantonaler Ebene wird über den Umgang mit Bargeld diskutiert. Der Regierungsrat zeigte sich für eine Bargeld-Annahmepflicht offen. Er will überprüfen, ob öffentliche Anstalten dazu verpflichtet werden könnten, wie er Anfang Jahr in einer Antwort auf eine EDU-Anfrage schrieb.
Zudem reichten AL, SP, EVP und die Grünen einen Vorstoss ein, worin sie fordern, dass zumindest im Zürcher Verkehrsverbund weiterhin Bargeld genutzt werden kann. Sonst würden Kinder, Senioren und Touristen bald von der Benutzung des ÖV ausgeschlossen. Die Regierung beantragt, dieses Postulat abzulehnen; es wird noch im Kantonsrat behandelt.






