Zürcher Gemeinden müssen «gebundene Ausgaben» transparent machen

Was eine Gemeinde oder Stadt beschliesst, wird ab 1. April etwas transparenter: Ab diesem Datum müssen Behörden so genannt «gebundene Ausgaben» öffentlich machen und auch begründen.

In den Zürcher Städten und Gemeinden haben im Normalfall die Stimmberechtigten, das Parlament oder die Gemeindeversammlung das letzte Wort bei grösseren Ausgaben. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, so genannt «gebundene Ausgaben».
Dabei handelt es sich um Ausgaben, zu denen die Gemeinde verpflichtet ist oder die aus ihrer Sicht unerlässlich sind. Oft handelt es sich um dringend notwendige Bauarbeiten, die nicht aufgeschoben werden können.
Nun müssen die Städte und Gemeinden solche Ausgaben künftig im Vorfeld veröffentlichen, wie der Kanton am Donnerstag mitteilte. Dabei müssen sie auch begründen, wieso sie die Ausgabe als «gebunden», also dringend notwendig, erwachten.
Die Behörden müssen dabei auch auf ein Rechtsmittel verweisen, mit dem diese Ausgaben angefochten werden können. Ab welchem Betrag die Ausgaben neu transparent gemacht werden, hängt von der Gemeinde oder der Stadt ab. Auslöser für diese Änderung war eine Parlamentarische Initiative von SVP und GLP im Kantonsrat.





