Stadt Zürich

Zürcher Arzt spritzt 256 abgelaufene Impfungen

Keystone-SDA Regional
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Zürich,

Ein Arzt aus dem Kanton Zürich hat seinen Patientinnen und Patienten 256 Impfdosen gespritzt, die längst abgelaufen waren. Sie hatten wahrscheinlich keine Wirkung mehr. Dafür erhält der Mediziner einen Verweis. Er darf aber weiter praktizieren.

Die Impfdosen gegen das Coronavirus waren nur 30 Tage lang haltbar. Der Arzt argumentierte, dass er darüber nicht informiert worden sei. Die abgelaufenen Impfungen, die er dennoch Pati...
Die Impfdosen gegen das Coronavirus waren nur 30 Tage lang haltbar. Der Arzt argumentierte, dass er darüber nicht informiert worden sei. Die abgelaufenen Impfungen, die er dennoch Pati... - KEYSTONE/WALTER BIERI

Eigentlich waren die Impfdosen gegen das Coronavirus nur 30 Tage lang haltbar. Der Arzt aus dem Kanton Zürich verabreichte sie jedoch auch danach. 256 Dosen abgelaufene Impfdosen spritzte er 2021 seinen Patientinnen und Patienten. Über 200 Impfungen wurden sogar erst 100 oder mehr Tage nach der Anlieferung des Impfstoffs verabreicht.

Ob die zu lange aufgetauten Impfdosen überhaupt noch eine Wirkung hatten, ist unklar. «Wahrscheinlich nicht», heisst es im kürzlich publizierten Urteil des Verwaltungsgerichtes.

Dorthin hatte sich der Arzt gewandt, weil er den Verweis aufheben lassen wollte, den ihm die Gesundheitsdirektion deswegen verpasst hatte. Da spielte das Verwaltungsgericht aber nicht mit. Der Arzt habe seine Berufspflichten verletzt. Der Verweis sei gerechtfertigt.

Der Arzt hatte argumentiert, dass er nicht über die beschränkte Haltbarkeit des Impfstoffs informiert worden sei. Er habe die E-Mail der stellvertretenden Kantonsärztin dazu nicht erhalten.

Dies glaubte ihm das Verwaltungsgericht nicht. Selbst wenn die E-Mail nicht bei ihm eingetroffen sein sollte, wäre es gemäss Urteil seine Pflicht gewesen, sich selber zu informieren.

Die Haltbarkeit wäre problemlos im Internet zu finden gewesen, etwa in der Medienmitteilung von Swissmedic. Von einem «durchschnittlich sorgfältigen Arzt» müsse man das erwarten können.

Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Der Arzt kann ihn noch ans Bundesgericht weiterziehen.

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