Spital Wetzikon erhält letzte Verlängerung der Nachlassstundung

Das Spital Wetzikon erhält einen letzten zeitlichen Aufschub: Die definitive Nachlassstundung der GZO AG Spital Wetzikon wird um sechs Monate bis zum 19. Dezember verlängert.

Das Bezirksgericht Hinwil beurteilte die Voraussetzungen für eine Verlängerung als «weiterhin gegeben». Der Spitalbetrieb funktioniert laut Sachwalter und Nachlassgericht stabil. Das Spital könne seine laufenden Verpflichtungen zudem erfüllen, teilte dieses am Montag mit.
Das Gericht machte jedoch auch klar, dass es der letzte Aufschub ist, der bewilligt wird. Das Spital hat nun aber genügend Zeit, das Übernahmeangebot zu prüfen, das im April eintraf. Kommt der Verkauf zustande, könnten die Gläubiger mit mehr Geld rechnen als beim bisher vorliegenden Sanierungsplan des Spitals.
Über den Stand der Verkaufsverhandlungen und die deshalb verschobene Gläubigerversammlung will das Spital zu einem späteren Zeitpunkt informieren. Beim Interessenten handelt es sich offenbar um die Klinikgruppe Swiss Medical Network (SMN) der Dachgesellschaft Aevis Victoria.
SMN gab bereits zu einem früheren Zeitpunkt bekannt, dass das Unternehmen bereitstehe, sich für eine Lösung zu engagieren. Der Knackpunkt ist dabei, ob die kantonalen Leistungsaufträge auf die neue Betreibergesellschaft übertragen werden können.
Nur mit den Leistungsaufträgen kann ein Spital Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenkasse abrechnen. Im Kanton Zürich vergibt der Regierungsrat diese Aufträge. Diese sind aber an den Standort und auch an den jeweiligen Rechtsträger gebunden, in diesem Fall die GZO AG. Ob die Leistungsaufträge an einen Investor übertragen werden können, ist offen.
Die noch verbliebenen elf Aktionärsgemeinden entscheiden parallel zu diesen Verhandlungen über eine Kapitalerhöhung. Ursprünglich war eine Finanzspritze von 50 Millionen Franken vorgesehen. Da die Gemeinde Bubikon eine Beteiligung jedoch ablehnte, fehlten zuletzt rund 3,12 Millionen Franken. Dieser Betrag soll nun auf die anderen Gemeinden aufgeteilt werden.
Das Spital bezeichnete es in seiner Mitteilung vom Montag selber als «bemerkenswert», dass die Mitarbeitenden dem Spital treu bleiben. Das Personal habe grossmehrheitlich gehalten werden können. Es würden auch laufend neue Fachkräfte rekrutiert. Dies zeige, wie stabil der Spitalbetrieb weiter laufe.
Die zuweisenden Ärztinnen und Ärzte hätten ebenfalls weiterhin Vertrauen ins Spital. Die Beziehung zu den Lieferanten und Dienstleistern sei während der Nachlassstundung zudem «weiter gestärkt» worden.
Das Spital Wetzikon befindet sich seit bald zwei Jahren in einer finanziellen Krise. Ausgelöst wurde die Schieflage primär durch eine Anleihe in der Höhe von 170 Millionen Franken, die im Juni 2024 zur Rückzahlung fällig gewesen wäre. Da das Spital das Geld, das ursprünglich für den Neubau aufgenommen worden war, nicht zurückzahlen konnte, bewilligte das Bezirksgericht Hinwil im Mai 2024 eine provisorische Nachlassstundung.
Im Februar klopfte das Spital erneut beim Regierungsrat an und beantragte eine Finanzspritze in der Höhe von 50 Millionen Franken für die Fertigstellung des Neubaus. Im Gegenzug sollte das Spitalareal als Pfand gelten. Denn eine Staatsgarantie setzen viele mögliche Kapitalgeber als Sicherheit voraus.
Der Regierungsrat winkte jedoch ab. Der Regierungsrat habe bereits 2024 festgehalten, dass das Spital Wetzikon «nicht unverzichtbar» sei. Eine allfällige Betriebseinstellung werde keinen Versorgungsnotstand im Oberland auslösen.






