Stadt Zürich

    Gericht spricht Statthalter von Dielsdorf höheren Lohn zu

    Keystone-SDA Regional
    Keystone-SDA Regional

    Zürich,

    Das Zürcher Verwaltungsgericht hat dem Statthalter von Dielsdorf deutlich mehr Lohn zugesprochen. Er erhält neu gleich viel wie seine städtischen Kollegen in Winterthur und Zürich.

    Mehr Lohn: Die Statthalter der Landbezirke im Kanton Zürich sollen nicht weniger verdienen als diejenigen der Stadtbezirke Zürich und Winterthur. Dies hat das Verwaltungsgericht entsc...
    Mehr Lohn: Die Statthalter der Landbezirke im Kanton Zürich sollen nicht weniger verdienen als diejenigen der Stadtbezirke Zürich und Winterthur. Dies hat das Verwaltungsgericht entsc... - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

    Der Bezirksratspräsident von Dielsdorf hat vor Gericht erfolgreich eine Lohnerhöhung eingeklagt, wie aus einem Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts vom Freitag hervorgeht. Der Regierungsrat muss ihn in die höhere Lohnklasse 24 statt 23 einstufen.

    Konkret hatte der Regierungsrat den Jahresgrundlohn des Dielsdorfer Statthalters ursprünglich auf 184'159 Franken festgelegt. Mit dem Sieg vor Gericht steigt dieser nun auf 195'248 Franken.

    Ungleiche Behandlung gestoppt

    Bisher wurden im Kanton Zürich nur die Statthalter der bevölkerungsreichen Bezirke Zürich und Winterthur in der höchsten Lohnklasse 24 eingereiht. Die Vorsteher der anderen zehn Bezirke landeten eine Stufe tiefer in der Klasse 23. Das Gericht kam nun jedoch zum Schluss, dass es für diese pauschale Unterscheidung keine sachliche Begründung gibt.

    Die Aufgaben der Statthalter seien grundsätzlich in allen Bezirken gleich. Sie leiten das Statthalteramt und präsidieren von Amtes wegen den Bezirksrat. Dass Zürich und Winterthur mehr Einwohner und folglich mehr Geschäfte haben, werde bereits durch zusätzliches Personal in den Kanzleien sowie grössere Bezirksräte ausgeglichen.

    Die bisherige Einreihung in die Lohnklasse 23 verletzt laut den Richtern das verfassungsmässige Rechtsgleichheitsgebot. Im öffentlichen Dienstverhältnis müsse gleiche Arbeit grundsätzlich gleich entlöhnt werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.

    Kommentare

    User #776 (nicht angemeldet)

    Darf ich auch vor Gericht gehen wenn ich eine höhere Rente möchte?

    User #4846 (nicht angemeldet)

    Wenn die Gier überhand nimmt

    Mehr aus Stadt Zürich

    gülsha
    164 Interaktionen
    Teures Bio
    Nach Cyberangriff
    20 Interaktionen
    Zürich
    stiel
    3 Interaktionen
    Nach GC-Aus

    Mehr aus Zürich

    gülsha
    169 Interaktionen
    Self-Checkout-Betrug
    «Darf man mit Essen spielen?»
    79 Interaktionen
    Die Kürbis-Frage
    Kinder lärm
    3 Interaktionen
    Cannabis-Süchtig