Unterland

    Mann (35) droht lärmige Kinder zu ermorden – verurteilt

    Keystone-SDA Regional
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    Bülach,

    Das Bezirksgericht Bülach hat am Dienstag einen 35-jährigen Schweizer wegen Schreckung der Bevölkerung verurteilt. Der Mann, der cannabissüchtig ist und Depressionen hat, erhielt eine bedingte Geldstrafe. Das Gericht verlängerte dabei die ursprüngliche Probezeit auf 4 Jahre.

    Ein 35-jähriger Mann stellte Videos auf Youtube, in denen er Stofftiere mit einem Messer ersticht. Er drohte lärmigen Kindern auch mit Mord und bewarf eine Passantin mit Einkaufskörb...
    Ein 35-jähriger Mann stellte Videos auf Youtube, in denen er Stofftiere mit einem Messer ersticht. Zudem drohte er lärmigen Kindern mit Mord. - KEYSTONE/WALTER BIERI

    Für den Richter war es «nicht so hundertprozentig sicher», dass der Beschuldigte die Suchttherapie wirklich durchzieht. Deshalb sei es gut, mit der verlängerten Probezeit von vier Jahren den Druck im Hintergrund etwas länger aufrecht zu erhalten.

    «Sie müssen sich überlegen, was Sie mit Ihrem Leben anfangen wollen», sagte der Richter weiter. «Zurück ins Büro oder vielleicht doch Kunst.» Wenn Kunst, dann aber «bitte nicht mehr so krass».

    Mit Messer auf Teddy eingestochen

    In rund hundert Videos, die der Beschuldigte auf Youtube publizierte, sitzt er mit einer Maske in seinem Keller und droht teilweise mit Gewalt. Auf einem der Videos stach er mit einem Fleischermesser auf einen Teddybären und einen Plüschhund ein.

    Das Verhalten des Beschuldigten ängstigte schon mehrfach die Nachbarschaft in der Unterländer Gemeinde, das letzte Mal in diesem Sommer, als er damit drohte, lärmige Kinder zu ermorden. Wegen des täglichen Cannabiskonsums sei er mit den Nerven etwas angespannt, sagte er dazu. Das könne zu verbalen Ausbrüchen führen.

    Die Staatsanwaltschaft hatte den Mann eigentlich schon per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Weil der Schweizer jedoch beim Bewährungshelfer ausfällig wurde und die Zusammenarbeit verweigerte, wollte die Staatsanwaltschaft die Strafe doch noch vollziehen und brachte den Fall deshalb vor Gericht. Mit ihrem Antrag auf Vollzug hatte sie nun aber keinen Erfolg.

    Kommentare

    User #5169 (nicht angemeldet)

    Immer die Papierli

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