Stadt Zürich

    Zürich ZH: 21-Jähriger wegen Mord an Obdachlosen angeklagt

    Kantonspolizei Zürich
    Kantonspolizei Zürich

    Zürich,

    In Zürich ZH wird Anklage gegen einen Mann erhoben. Er soll im September 2021 beim Gemeinschaftszentrum Bachwiesen einen Obdachlosen getötet haben.

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    Die Stadtpolizei Zürich. (Symbolbild) - keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Im September 2021 wurde im Gemeinschaftszentrum Bachwiesen ein toter Mann gefunden.
    • Der mutmassliche Täter, ein damals 20-jähriger Schweiz, konnte rasch festgenommen werden.
    • Nun wurde gegen ihn eine Anklage wegen Mordes erhoben.

    Am frühen Sonntagmorgen, 19. September 2021, hat die Stadtpolizei Zürich beim Gemeinschaftszentrum Bachwiesen einen toten Mann aufgefunden. Aufgrund der angetroffenen Situation musste von einem Tötungsdelikt ausgegangen werden.

    Der mutmassliche Täter, ein zum Tatzeitpunkt 20-jähriger Schweizer, konnte durch die aus der Nachbarschaft alarmierte und rasch vor Ort eintreffende Stadtpolizei Zürich noch am Tatort festgenommen werden.

    Untersuchung abgeschlossen

    Im Nachgang zum Tötungsdelikt eröffnete die Staatsanwaltschaft eine Untersuchung, um gemeinsam mit der Kantonspolizei Zürich die genauen Umstände und die Hintergründe der Tat zu klären.

    Mit Anklage vom 10. Oktober 2022 an das Bezirksgericht Zürich hat die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich die Untersuchung gegen den heute 21-jährigen Beschuldigten nun abgeschlossen.

    Beschuldigte filmte Gewalttat mit Handy

    Dem Mann wird vorgeworfen, am frühen Morgen des 19. September 2021 auf dem Nachhauseweg vom Ausgang zuerst verschiedene Sachbeschädigungen in der Stadt Zürich begangen zu haben.

    Anschliessend soll er laut Anklage beim GZ Bachwiesen einen wehrlosen, in einem Schlafsack im Freien übernachtenden 66-jährigen Obdachlosen zuerst beleidigt und direkt anschliessend unter Anwendung von massiver stumpfer Gewalt getötet haben. Dieses äusserst gewalttätige Vorgehen filmte der Beschuldigte mit seinem Handy.

    Es gilt die Unschuldsvermutung

    Die Anträge betreffend Strafmass für den geständigen Beschuldigten stellt die Staatsanwaltschaft anlässlich der Hauptverhandlung. Das zuständige Gericht wird dann die Angemessenheit der beantragten Sanktionen zu prüfen und entscheiden haben.

    Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für den Beschuldigten wie immer die Unschuldsvermutung. Mit der Anklageerhebung ist nun die Verfahrens- wie auch die Kommunikationshoheit an das zuständige Gericht übergegangen.

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