Stadt Zürich

    Zürcher Polizistin angefahren: Fahrer wegen Mordversuchs vor Gericht

    Keystone-SDA Regional
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    Zürich,

    Bei einer Verkehrskontrolle in Zürich hat ein damals 18-jähriger Fahrer eine Polizistin angefahren. Nun steht er wegen Mordversuchs vor dem Bezirksgericht.

    Polizistin
    Polizistin der Stadtpolizei Zürich. - Keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Im Februar 2020 hat ein 18-jähriger Autofahrer in Zürich eine Polizistin angefahren.
    • Bei dem Vorfall bei einer Routinekontrolle wurde die 38-Jährige lebensbedrohlich verletzt.
    • Nun steht der Junglenker wegen Mordversuchs und Strassenverkehrsdelikten vor Gericht.

    Ein 19-Jähriger wird sich unter anderem wegen mehrfachen versuchten Mordes verantworten müssen: Er soll im Februar 2020 beim Strichplatz in Zürich eine Stadtpolizistin angefahren und dabei lebensbedrohlich verletzt haben.

    Bei Kontrolle durch Polizistin

    Ende Februar 2020 wollte eine Detektivin der Stadtpolizei Zürich beim Strichplatz ein Fahrzeug und dessen Insassen kontrollieren. Da trat der Fahrer aufs Gaspedal, fuhr die 38-Jährige an und schleifte sie gemäss damaliger Polizeimeldung mehrere Meter mit. Die Polizistin musste in der Folge mehrmals operiert werden.

    Bezirksgericht Zürich
    2022 wurde der Mann bereits verurteilt, nun folgte ein weiterer Prozess. (Archivbild) - keystone

    Die Staatsanwaltschaft hat Ende Juli beim Zürcher Bezirksgericht Anklage erhoben, wie sie einen Bericht des Tages-Anzeigers vom Mittwoch bestätigte. Sie wirft dem Mann neben Mordversuch unter anderem auch Gefährdung des Lebens, Sachbeschädigung sowie Strassenverkehrsdelikte vor.

    Welche Strafe die Staatsanwaltschaft für den Junglenker fordert, teilt sie noch nicht mit. Bei Mord sieht das Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von mindestens zehn Jahren vor, bei Versuch kann das Gericht die Strafe mildern.

    Fahrer in Untersuchungshaft

    Einen Tag darauf nahm die Polizei den mutmasslichen Fahrer, der zum Tatzeitpunkt 18 Jahre alt war, fest. Bis zur Anklageerhebung war er in Untersuchungshaft, nun ist er auf Antrag der Staatsanwaltschaft wohl bis zum Prozessbeginn in Sicherheitshaft. Diese ist vor einer Verurteilung ist möglich, wenn sich die dringend verdächtigte Person dem Strafverfahren durch Flucht entziehen könnte.

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