Spanier (47) wegen mehrfachen Mordes in Zürich angeklagt

Ein Spanier (47) ist in Zürich wegen Morden in Zürich und Laupen BE im Dezember 2010 angeklagt. Unter anderen soll er seine Psychoanalytikerin erstochen haben.

Im Zuge der Ermittlungen zu den beiden Tötungsdelikten vom 15. Dezember 2010 im Seefeldquartier in Zürich und vom 15. Dezember 2015 in Laupen/BE konnten die zuständigen Strafverfolgungsbehörden an beiden Tatorten die identische DNA einer unbekannten männlichen Person sichern.
Die Ermittlungen auf der Suche nach der unbekannten Täterschaft wurden in den Folgejahren laufend fortgeführt, bis es den Berner Strafverfolgungsbehörden schliesslich gelang, einen in Spanien wohnhaften Tatverdächtigen zu identifizieren.
Der heute 47-jährige Spanier wurde Ende Januar 2024 bei der Einreise in Genf angehalten und verhaftet. Seine DNA konnte dabei den an den Tatorten in Zürich und Laupen/BE gesicherten DNA-Spuren zugeordnet werden.
Der Beschuldigte soll seine frühere Psychoanalytikerin erstochen haben
Mit Anklage vom 11. Juni 2025 an das Bezirksgericht Zürich hat die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich die aufwendige Untersuchung gegen den Beschuldigten abgeschlossen.
Dem nicht geständigen Mann wird die Tötung von drei Personen zur Last gelegt. Am Abend des 15. Dezembers 2010 soll er im Seefeldquartier in Zürich seine frühere Psychoanalytikerin mit zahlreichen Messerstichen getötet haben.

Weiter soll er am Abend des 15. Dezembers 2015 an seinem früheren Wohnort in Laupen/BE ein älteres Ehepaar unter Anwendung von massiver stumpfer Gewalt getötet haben.
Laut Anklage handelte der Beschuldigte bei beiden Delikten besonders skrupellos und mit grosser krimineller Energie.
Die Verfahrens- und Kommunikationshoheit sind ans Gericht übergegangen
Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen den Beschuldigten wegen mehrfachen Mordes. Mit der Anklageerhebung sind sowohl die Verfahrens- als auch die Kommunikationshoheit an das zuständige Gericht übergegangen.
Über den Inhalt der vorliegenden Medienmitteilung hinaus kann die Staatsanwaltschaft daher keine weiteren Informationen bekannt geben. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil durch ein Gericht gilt die Unschuldsvermutung.