Verteidigerin fordert in Bülach zehn Jahre Gefängnis für Tötung

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Bülach,

Im Mordprozess am Bezirksgericht Bülach ZH forderte der Staatsanwalt am Mittwoch einen Schuldspruch.

Mordprozess
Am Mittwoch hat der Staatsanwalt im Prozess vor dem Bezirksgericht Bülach ZH einen Schuldspruch wegen Mordes gefordert. (Archivbild) - afp

In der Verhandlung um die Tötung einer Frau am Bezirksgericht Bülach ZH hat der Staatsanwalt am Mittwoch einen Schuldspruch wegen Mordes verlangt. Die Verteidigerin plädierte auf eventualvorsätzliche Tötung. Das Urteil folgt am Abend.

Unbestritten ist, dass der Beschuldigte, ein heute 40-jähriger Schweizer, am Abend des 1. Oktober 2023 seine geschiedene kolumbianische Ehefrau in deren Wohnung in Embrach ZH mit blossen Fäusten zu Tode geprügelt hatte. Zurück blieb die gemeinsame, zum Tatzeitpunkt neunjährige Tochter. Sie lebte seit der Scheidung beim Vater und besuchte die Mutter regelmässig.

Für den Staatsanwalt handelt es sich klar um Mord. Der Mann habe besonders skrupellos gehandelt, die Tatausführung sei besonders verwerflich gewesen. Das Verschulden sei «sehr erheblich». Er forderte eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren.

Der Beschuldigte habe «mit eigentlichem Vernichtungswillen» und direktem Vorsatz gehandelt. Er habe die Frau mit massivster Gewalt traktiert, auch, als sie schon am Boden lag. Der Staatsanwalt räumte ein, die Tat sei wohl nicht von langer Hand geplant gewesen, sondern spontan erfolgt.

Tiefer Groll

Hintergrund sei ein tiefer Groll des Mannes gegen die acht Jahre jüngere Frau gewesen. Er habe sie von der Tochter fernhalten wollen und habe sich bei den Behörden bemüht, ihre Abschiebung nach Kolumbien zu erreichen.

Seit der Scheidung 2015 führte das ehemalige Paar eine On-off-Beziehung. Für den Beschuldigten war sie offenbar noch nicht endgültig beendet, für die Frau sehr wohl. Als sie ihm im Frühling 2023 mitteilte, sie habe Beziehungen zu anderen Männern, konnte er das nicht akzeptieren. Die Konflikte zwischen den beiden verstärkten sich bis zur Explosion am Tattag.

Der psychiatrische Gutachter diagnostizierte bei dem Beschuldigten eine Borderline-Störung. Er attestierte ihm eine leichtgradig verminderte Steuerungsfähigkeit zur Tatzeit. Die von ihm empfohlene ambulante Massnahme während des Strafvollzugs wurde von niemandem bestritten. Der Beschuldigte selbst erklärte, er wolle gern eine Therapie machen.

In einer Lebenskrise

Die Verteidigerin wehrte sich gegen die Qualifikation als Mord. Die konfliktbeladene Vorgeschichte werde zu wenig berücksichtigt, sagte sie. Ihr Mandant sei in eine immer schlimmere Lebenskrise hineingeraten.

Seine Suche nach Hilfe sei erfolglos geblieben. Sie beantragte einen Schuldspruch wegen eventualvorsätzlicher Tötung und eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren.

Das Wochenende vor der Tat hatte die Tochter bei der Mutter verbracht. Gemäss Absprache holte der Vater das Mädchen am Sonntagnachmittag ab, machte einen Ausflug mit ihm und fuhr dann zur Wohnung der Mutter zurück. Das Kind hatte ein Stofftier dort liegen lassen, und er habe nochmals mit ihr über die Besuchsregelung reden wollen, sagte der Mann in seiner Befragung.

Dass ihm die Frau die «Tür vor der Nase zugeknallt» habe, habe ihn sehr wütend gemacht. Nachdem sich die Tochter mit ihrem Stofftier ins Auto gesetzt hatte, habe er die Frau darauf angesprochen. Es kam zum Streit.

Er würgte sie, dann schlug er zu. Und hörte nicht auf, auch nachdem sie rücklings zu Boden gestürzt war. Sie erlitt schwerste Verletzungen, an denen sie in der folgenden Nacht starb.

Opfer soll provoziert haben

Die Verteidigerin schob eine Teilschuld an der Eskalation der Frau zu. Sie habe den Mann provoziert, habe Anstalten gemacht, ihn mit dem Handy zu filmen, obwohl sie wusste, dass er das nicht mochte. Sie habe sich auch heftig gewehrt, habe ihn gekratzt und verletzt, auch als sie schon am Boden lag.

In seinem Schlusswort betonte der Beschuldigte, wie leid ihm alles tue. Er sei selbst schockiert und entsetzt über die schreckliche Tat.

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