Stadt Zürich

    Schrebergarten-Zoff: Zürcher IV-Rentnerin legt zwei Mal Feuer

    Anna Mikulics
    Anna Mikulics

    Zürich,

    Ein Streit im Schrebergarten führte dazu, dass eine IV-Rentnerin in Zürich zweimal Feuer legte. Auch im Berufungsverfahren wird sie schuldig gesprochen.

    Schrebergarten Rentnerin Feuer
    Streit in Schrebergärten ist nicht selten - doch die IV-Rentnerin zündete zwei Feuer. - keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Der Prozess gegen die IV-Rentnerin verlief höchst skurril.
    • Sie sang und lachte lauthals im Gerichtssaal – und unterbrach die Richterin regelmässig.

    Ein skurriler Prozess ereignete sich am Zürcher Obergericht: Eine IV-Rentnerin (60) war angeklagt, weil sie in einem Schrebergarten ihr Unwesen getrieben hatte. Während des Prozesses sang, schrie und lachte die Schuldige lauthals im Gerichtssaal.

    Immer wieder fiel sie auch durch fragwürdige Aussagen auf. «Ich sage nur, was Gott in seinem Drehbuch hat», behauptete die Frau, während sie beharrlich ihre Aussagen wiederholte. Das berichtet die «NZZ»

    Angeklagt war die Rentnerin unter anderem wegen Diebstahls von Stimmcouverts und die Manipulation dieser. Zudem kettete sie eine von ihr selbstgemachte Voodoo-Puppe auf dem Gelände des Strebergartens an.

    Wegen zweifacher Brandstiftung verurteilt

    Ihr bizarres Verhalten gipfelte in zwei Brandstiftungen im Schrebergarten. Für diese wurde sie im Juli 2022 zu einer 18-monatigen Freiheitsstrafe verurteilt. Bei anderen Anklagepunkten – wie der Beleidigung – wurde sie aufgrund von Schuldunfähigkeit freigesprochen. Eine Psychiaterin attestierte ihr unter anderem eine wahnhafte Störung.

    Brandstiftung feuer Rentnerin Schrebergarten
    Die IV-Rentnerin wurde wegen Brandstiftung verurteilt. - Pixabay

    Deshalb wurde die Freiheitsstrafe zugunsten einer stationären Massnahme aufgeschoben. Nun fand das Berufungsverfahren statt: Die Frau beharrte auf ihrer Unschuld bei der Brandstiftung und erklärte, sie sei «Feuer und Flamme für Gott».

    Berufungsverfahren aussichtslos

    Sie lehnte jegliche Therapie ab und beschuldigte ihre Pflichtverteidigerin, «Lügengeschichten» zu erzählen. Die Verteidigerin forderte daraufhin einen Freispruch, argumentierend, es gebe nicht genügend Beweise. Doch das Gericht bestätigte das ursprüngliche Urteil.

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