Stadt Zürich

Pflegekraft bestiehlt Seniorinnen – Anklage in Zürich

Kantonspolizei Zürich
Kantonspolizei Zürich

Zürich,

In Zürich wurde Anklage gegen eine Pflegehelferin erhoben. Die Frau soll Seniorinnen bestohlen haben.

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Seniorin. (Symbolbild) - keystone

Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat vor wenigen Tagen beim Bezirksgericht Dietikon Anklage gegen eine Pflegehelferin wegen gewerbsmässigen Diebstahls erhoben.

Der Frau wird vorgeworfen, in den Kantonen Zürich und Luzern in Liegenschaften von pflegebedürftigen Seniorinnen und Senioren Bargeld und Wertsachen im Gesamtwert von knapp 70'000 Franken entwendet zu haben.

Die 48-jährige Beschuldigte aus Polen war in der Schweiz als Pflegehelferin tätig und betreute intensiv pflegebedürftige Seniorinnen und Senioren in deren Liegenschaften, wo sie auch wohnte.

66'000 Franken von betagtem Ehepaar gestohlen

Gemäss Anklage soll sie zwischen Ende Mai 2023 und Ende November 2025 in einem Privathaushalt in einer Limmattaler Gemeinde wiederholt nach Bargeld und Wertgegenständen gesucht und dabei einem betagten Ehepaar Vermögenswerte im Gesamtwert von rund 66'000 Franken entwendet haben.

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Die Beschuldigte soll in den Wohnungen der Betroffenen nach Wertgegenständen und Bargeld gesucht haben. (Symbolbild) - PD

Zudem wird ihr vorgeworfen, im Januar 2026 in einem weiteren Privathaushalt im Kanton Luzern einer pflegebedürftigen Frau Bargeld und Wertgegenstände im Wert von rund 2'500 Franken gestohlen zu haben.

Staatsanwaltschaft beantragt Freiheitsstrafe von 18 Monate

In beiden Fällen soll die Beschuldigte das Nähe- und Vertrauensverhältnis ausgenützt haben, das sie im Rahmen ihrer intensiven Betreuungstätigkeit zu den Geschädigten aufgebaut hatte.

Die Staatsanwaltschaft wirft der geständigen Beschuldigten gewerbsmässigen Diebstahl vor. Sie beantragt beim Gericht eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten sowie eine Landesverweisung für die Dauer von acht Jahren.

Mit der Anklageerhebung sind sowohl die Verfahrens- als auch die Kommunikationshoheit auf das zuständige Gericht übergegangen. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

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