Polizeireglement neu mit Feuerwerksverbot

Gossau hat ein neues Polizeireglement erlassen. Es regelt unter anderem die Videoüberwachung und verbietet lärmendes Feuerwerk auch an 1. August und Silvester.

Wie die Gemeinde Gossau ZH informiert, hat sie ein neues Polizeireglement erlassen und gleichzeitig vier bisherige Reglemente aufgehoben. Gegenstand sind vor allem eine neue Handhabung betreffend Videoüberwachung und Feuerwerksverbot.
Das neue Polizeireglement ist seit Montag, 28. Juli 2025, in Kraft. Das Ziel des neuen Reglements: das Recht der Bevölkerung zugänglicher zu gestalten anhand einer besseren und einheitlicheren Lesbarkeit.
Videoüberwachung in Gossau
Die Handhabung über die Videoüberwachung in Gossau wurde konkretisiert, jedoch ohne massgebliche Änderungen. Neu sind die Videoüberwachungsstandorte auf der Webseite der Gemeinde Gossau einsehbar.
An der Gemeindeversammlung vom Montag, 18. November 2024, wurde ein Verbot von lärmendem Feuerwerk beschlossen. Dieses ist im neuen Polizeireglement von Gossau gesetzlich verankert.
So ist lärmendes Feuerwerk im Gemeindegebiet Gossau ZH neu auch am Nationalfeiertag, 1. August, und an Silvester, sprich 31. Dezember und 1. Januar, verboten.