Parlament erhält mehr Entscheidungsspielraum

Die Wetziker Stimmberechtigten nehmen die Teilrevision der Gemeindeordnung mit 56,6 Prozent an. Damit wird die Kompetenz des Parlaments bei Ausgaben gestärkt.

Wie die Stadt Wetzikon bekannt gibt, haben die Stimmberechtigten am 8. März 2026 über die Teilrevision der Gemeindeordnung der Stadt Wetzikon abgestimmt. Diese wurde mit 56,57 Prozent angenommen.
Mit der Anpassung beim fakultativen Referendum wird die Kompetenz des Parlaments gestärkt. Künftig kann es Ausgabenbeschlüsse bis zu einer bestimmten Höhe abschliessend fassen, was die Entscheidungsprozesse vereinfacht. Zusätzlich werden kleinere Unklarheiten und Lücken in der Gemeindeordnung bereinigt.
Die Gemeindeordnung ist das wichtigste Regelwerk der Stadt Wetzikon. Sie regelt, wie die Stadt organisiert ist – zum Beispiel, wie gewählt wird und wie das Parlament arbeitet. Die Gemeindeordnung wurde am 13. Juni 2021 total revidiert und ist seit 1. November 2021 in Kraft.
Teilrevision erhält Zustimmung an der Urne
Aufgrund einer Revision des kantonalen Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) am 9. Mai 2022 müssen Parlamentsgemeinden bis zum Ende der laufenden Amtsperiode ihre Bestimmungen zur Wahl der Wahlbüromitglieder anpassen.
Der Stadtrat hat dies zum Anlass genommen und verwaltungsintern geprüft, ob weitere Änderungen an der Gemeindeordnung getätigt werden müssen. Mit 4162 Ja-Stimmen zu 3195 Nein-Stimmen hat die Wetziker Stimmbevölkerung der Teilrevision der Gemeindeordnung zugestimmt.
Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist wird die Gemeindeordnung dem Regierungsrat zur Genehmigung vorgelegt. Nach Annahme durch den Regierungsrat erfolgt das weitere Vorgehen gemäss den gesetzlichen Vorgaben. Die Gemeindeordnung tritt per 1. Juli 2026 auf die neue Legislatur in Kraft.
Wesentliche Änderungen in der Gemeindeordnung
In Bezug auf das fakultative Referendum wird die Kompetenz des Parlaments gestärkt. Neu kann das Parlament Ausgabenbeschlüsse bis zu einer gewissen Summe abschliessend fassen. Diese Anpassung führt zu einer Vereinfachung der Entscheidungsprozesse.
Zudem werden untergeordnete Bereinigungen von Unklarheiten und Lücken, die im Rahmen der alltäglichen Verwaltungstätigkeit seit Inkrafttreten der Gemeindeordnung 2021 aufgedeckt wurden, angepasst.
Neu wird dem Stadtrat die Kompetenz zur Festlegung der Zahl der Wahlbüromitglieder übertragen. Damit kann die Stadt flexibel auf Veränderungen reagieren wie beispielsweise etwa bei Anpassungen des Wahlverfahrens oder bei Schwankungen der Stimmbeteiligung.
Zudem genehmigt das Parlament mit der Teilrevision alle vom Stadtrat erarbeiteten Eigentümerstrategien, wenn die Stadt mindestens 30 Prozent der Aktien eines Unternehmens hält oder mit mehr als 325'000 Franken beteiligt ist.





