Ortsplanung: Anonyme Mitwirkungsbeiträge veröffentlicht

In Rüti ZH sind die eingegangenen Einwendungen zur Teilrevision der Richt- und Nutzungsplanung jetzt anonym zugänglich – für mehr Transparenz im Verfahren.

Wie die Gemeinde Rüti ZH berichtet, ist zurzeit eine Teilrevision der Ortsplanung im Gange, die am 16. März der Gemeindeversammlung vorgelegt wird. Der Gemeinderat veröffentlicht nun auf Ersuchen eines Einwohners die im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens eingegangenen Einwendungen vollständig, aber in anonymisierter Form.
Im Rahmen der Teilrevision der Richtplanung und Nutzungsplanung hatte der Gemeinderat die eingegangenen Einwendungen in Berichten zusammengefasst veröffentlicht. Dieses Vorgehen entspricht der konstanten Praxis gemäss § 7 PBG (Planungs- und Baugesetz), wonach eine vollständige Veröffentlichung der einzelnen Einwendungen im Wortlaut nicht erforderlich ist.
Schutz der Privatsphäre bei Mitwirkungsbeiträgen
Der Gemeinderat verzichtete bisher insbesondere deshalb auf eine umfassende Publikation, weil die direkte Betroffenheit in diesem Mitwirkungsverfahren höher gewertet wurde als bei früheren Verfahren: Konkret können persönlichere Einwendungen entstehen, die unter Umständen Rückschlüsse auf einzelne Personen zulassen.
Auf Gesuch hin eines Bürgers und nach vertieften rechtlichen Abklärungen hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 24. Februar entschieden, die anonymisierten Originalbeiträge mit Begründungen nachträglich zu veröffentlichen. Die Originalbeiträge wurden so aufbereitet, dass keine Rückschlüsse auf einzelne Personen gezogen werden können.
Keine präjudizielle Wirkung
Der Gemeinderat hält ausdrücklich fest, dass aus diesem Entscheid kein Anspruch auf eine zukünftige Veröffentlichung von Stellungnahmen im Originalwortlaut abgeleitet werden kann.
Der Gemeinderat behält sich vielmehr vor einheitliche Regelungen für den Einbezug der Bevölkerung bei wichtigen Geschäften und die Bekanntmachung der eingegangenen Stellungnahmen zu schaffen.





