Wädenswiler stimmen über Zukunft des Alterszentrums ab

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Region Wädenswil 10.12.2024 - 10:58

Das Alterszentrum Frohmatt soll eigenständig werden. Die Wädenswiler entscheiden im Februar 2025 über die geplante Umstrukturierung.

Die Stadtverwaltung Wädenswil.
Die Stadtverwaltung Wädenswil. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Wie die Stadt Wädenswil berichtet, soll das Alterszentrum Frohmatt aus der Verwaltung herausgelöst und in eine Aktiengesellschaft mit gemeinnützigem Zweck überführt werden. Die Stadt bleibt alleinige Eigentümerin der neuen Organisation.

Am 9. Februar 2025 entscheiden die Wädenswiler Stimmberechtigten an der Urne über die Verselbständigung. An einer Veranstaltung am Mittwoch, 15. Januar 2025 informiert der Stadtrat die Bevölkerung über die Vorlage.

Zukunft des Alterszentrums Frohmatt wird neu gestaltet

Das Alterszentrum Frohmatt will Menschen im Alter auch in Zukunft gut versorgen. Deshalb schlägt der Stadtrat vor, das Alterszentrum organisatorisch und rechtlich neu aufzustellen. Das Alters- und Pflegezentrum soll aus der Verwaltung herausgelöst und künftig als eigenständige Organisation betrieben werden.

Der Gemeinderat hat der Verselbständigung an seiner Sitzung vom 4. November 2024 zugestimmt. Die Stimmbevölkerung entscheidet am 9. Februar 2025 über das Vorhaben. Am Mittwoch, 15. Januar 2025 um 19 Uhr präsentieren Stadtpräsident Philipp Kutter, Stadträtin Claudia Bühlmann und Stadtrat Christof Wolfer die Inhalte der Vorlage. Der Anlass findet in der Kulturhalle Glärnisch in Wädenswil statt.

Stadt bleibt Eigentümerin

Mit der Verselbständigung soll das Alterszentrum Frohmatt mehr betriebliche Flexibilität und eine stärkere fachliche Aufsicht erhalten. Die Aktiengesellschaft bleibt zu 100 Prozent im Besitz der Stadt Wädenswil.

Eine Leistungsvereinbarung mit der Stadt stellt die Qualität und das passende Angebot für die ältere Bevölkerung sicher. Die bestehenden Verträge der Bewohnerinnen und Bewohner wer-den übernommen.

Auch die Mitarbeitenden werden zu gleichwertigen Bedingungen von der neuen Gesellschaft angestellt. Die Grundstücke gehen im Baurecht an die Aktiengesellschaft und bleiben so im Besitz der Stadt.

Eigenständiger und einfacher Betrieb

Heute ist das Alterszentrum Frohmatt ein Teil der öffentlichen Verwaltung. Somit ist das Alterszentrum eng an die Prozesse und Strukturen von Politik und Verwaltung geknüpft. Die Kernaufgaben der Verwaltung unterscheiden sich jedoch stark von jenen eines Alterszentrums.

Ein Alterszentrum ist ein 24-Stunden-Betrieb und beansprucht viel spezialisiertes Know-how. Weiter muss sich das Alterszent-rum den sich wandelnden Bedürfnissen der Bewohnenden und den raschen Entwicklungen im Gesundheitsbereich anpassen.

Die heutige Organisationsform schränkt die Frohmatt im Betrieb und dessen Weiterentwicklung ein. Mit der Überführung in eine Aktiengesellschaft mit gemeinnützigem Zweck werden der Betrieb des Alterszentrums flexibler und die Abläufe schneller.

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