Benken SG: Eigentümer sind für gute Sicht verantwortlich
Gaster 20.06.2024 - 13:29
Wie die Gemeinde Benken SG schreibt, müssen Liegenschaftsbesitzer die Vegetation entlang von öffentlichen Strassen den Vorschriften entsprechend kürzen.
Unter Hinweis auf das Strassengesetz werden die Anstösser an öffentlichen Strassen und Wegen aufgefordert, die strassenpolizeilichen Bestimmungen zu beachten.
Pflanzen dürfen nicht in den Lichtraum der Strasse ragen. Die Höhe des Lichtraumes beträgt 4,5 Meter über Verkehrsflächen, die für den Fahrverkehr bestimmt sind, 2,5 Meter über Verkehrsflächen, die nicht für den Fahrverkehr bestimmt sind.
Die Abstände werden ab Strassengrenze gemessen. Ist keine Strassenparzelle ausgeschieden, so wird ab Strassenrand gemessen.
Als Strassenrand gilt die Abgrenzung der Verkehrsfläche. Für Bäume und Wälder gelten die Abstände ab Stockgrenze.
Kostenpflichtiger Rückschnitt durch Dritte bei Nichteinhaltung
Die Grundeigentümer werden ersucht, überragende oder sichtbehindernde Äste und Sträucher, auf die gesetzlichen Abstände zurückzuschneiden.
Zudem ist darauf zu achten, dass Strassenbeleuchtungen und Signalisationen durch Bäume und Sträucher nicht beeinträchtigt werden.
Bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften werden die Arbeiten durch Dritte im Auftrag der Gemeinde auf Kosten der Pflichtigen vorgenommen.
Ein Ersatzanspruch kann nicht geltend gemacht werden.