Oberland

    Volketswil ZH: Sportvereine sollen 100'000 Franken pro Jahr erhalten

    Gemeinde Volketswil
    Gemeinde Volketswil

    Uster,

    Die Gemeindeversammlung von Volketswil ZH entscheidet am 1. Dezember 2026 über einen höheren Beitrag an die jugendfördernden Sportvereine – neu 100'000 Franken.

    Volketswil ZH
    Handball (Symbolbild) - Schweizerischer Handball-Verband

    Der Gemeinderat freut sich, die Stimmberechtigten der Gemeinde Volketswil auf Dienstag, 1. Dezember 2026, 19.30 Uhr, in das Kultur- und Sportzentrum Gries zur Gemeindeversammlung einzuladen.

    Mit Schreiben vom 13. Juli 2026 ersucht der Ausschuss der jugendfördernden Sportvereine der Gemeinde Volketswil (JFSV) den jährlichen Beitrag an die jugendfördernden Sportvereine in Volketswil zu erhöhen. Der JFSV beantragt konkret Folgendes:

    • Die Festsetzung von CHF 100'000.00 (Basisbetrag) ab Beitragsjahr 2027.
    • Der Betrag soll weiterhin an den Lohnindex für das Staatspersonal gebunden sein.

    2. Entwicklung und Begründung des JFSV

    Die Gemeindeversammlung bewilligte am 2. Dezember 1988 einen jährlich wiederkehrenden Beitrag von CHF 50'000.00 zugunsten der jugendfördernden Sportvereine in Volketswil. Mit Beschluss der Gemeindeversammlung vom 20. Juni 2003 wurde der Beitrag ab 2004 auf CHF 70'000.00 erhöht und dabei auch gleichzeitig beschlossen, diesen an den Lohnindex für das Staatspersonal zu koppeln. Der Ausschuss der jugendfördernden Sportvereine der Gemeinde Volketswil (JFSV) ist zudem verpflichtet, dem Gemeinderat jährlich Bericht über die Verwendung der ausgerichteten Beiträge zu erstatten.

    Der JFSV begründet sein Gesuch damit, dass sich die Rahmenbedingungen seit der Einführung des heutigen Beitrags wesentlich verändert haben. Der Gesamtbetrag von CHF 70'000.00 wurde im Jahr 2004 auf acht Vereine mit insgesamt 871 Bezugsberechtigten verteilt. Im Jahr 2026 belief sich der ausgerichtete Beitrag inklusive Teuerungsausgleich auf CHF 81'191.90.

    Dieser wurde auf 15 Vereine mit insgesamt 1'061 Bezugsberechtigten aufgeteilt. Insbesondere weist der JFSV auf folgende Veränderungen seit dem Jahr 2004 hin:

    Der JFSV hält fest, dass mit der bisherigen Indexierung lediglich die Teuerung ausgeglichen wurde. Die steigende Anzahl der Vereine und der Bezugsberechtigten wurde bei der Bemessung des Beitrags bisher nicht berücksichtigt. Mit einer Erhöhung des Basisbetrags des jährlich wiederkehrenden Beitrags auf CHF 100'000.00 soll dieser Entwicklung Rechnung getragen werden.

    3. Finanzielle Auswirkungen

    Der jährlich wiederkehrende Beitrag inklusive Teuerungsausgleich beträgt im Jahr 2'026 CHF 81'191.90.

    Mit der beantragten Erhöhung würde sich der jährlich wiederkehrende Basisbeitrag ab 2027 auf CHF 100'000.00 erhöhen. Die Mehrbelastung gegenüber dem im Jahr 2026 ausgerichteten Beitrag beträgt CHF 18'808.10. Aufgrund der vorgesehenen weiteren Indexierung kann sich der Beitrag in den Folgejahren zusätzlich erhöhen.

    4. Haltung des Gemeinderats

    Seit der letzten Erhöhung des jährlichen Beitrags an die jugendfördernden Sportvereine in Volketswil haben sich die für die Bemessung massgebenden Verhältnisse wesentlich verändert. Vor diesem Hintergrund erachtet der Gemeinderat eine Anpassung des jährlich wiederkehrenden Basisbetrags auf CHF 100'000.00 als gerechtfertigt.

    Die ab dem Beitragsjahr 2027 resultierende jährliche Mehrbelastung von CHF 18'808.10 ist finanziell verkraftbar und ist im Budget 2027 berücksichtigt. Der Gemeinderat befürwortet zudem die Beibehaltung der bisherigen Bindung des Beitrags an den Lohnindex für das Staatspersonal.

    Für die Beurteilung der Zuständigkeit für die Festsetzung des jährlich wiederkehrenden Basisbeitrags wird nicht lediglich die zusätzliche jährliche Mehrbelastung von CHF 18'808.10, sondern der künftig insgesamt auszurichtende jährlich wiederkehrende Beitrag von CHF 100'000.00 betrachtet. Der ursprünglich wiederkehrende Beitrag wurde mit Beschluss der Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 1988 festgesetzt und mit Beschluss der Gemeindeversammlung vom 20. Juni 2003 von CHF 50'000.00 auf CHF 70'000.00 erhöht sowie an den Lohnindex für das Staatspersonal gekoppelt. Mit dem vorliegenden Gesuch wird dieser von der Gemeindeversammlung festgelegte wiederkehrende Beitrag erneut angepasst.

    Da der künftig insgesamt auszurichtende jährlich wiederkehrende Beitrag von CHF 100'000.00 die Finanzkompetenz des Gemeinderats gemäss Art. 26 Abs. 2 Ziff. 3 Gemeindeordnung (GO) übersteigt, liegt die Zuständigkeit für die Festsetzung gemäss Art. 16 Ziff. 4 GO bei der Gemeindeversammlung.

    Der Gemeinderat hat der beantragten Erhöhung des jährlich wiederkehrenden Basisbeitrags an die jugendfördernden Sportvereine in Volketswil auf CHF 100'000.00 ab dem Beitragsjahr 2027 mit Beschluss Nr. 222 vom 18. August 2026 zuhanden der Gemeindeversammlung zugestimmt. Damit unterstützt der Gemeinderat die beantragte Erhöhung und beantragt der Gemeindeversammlung, dieser zuzustimmen.

    Kommentare

    User #6494 (nicht angemeldet)

    Das gefällt dem Steuerzahler bestimmt.

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