Freispruch in der Tuba-Krise! Musiker: «Bin erleichtert»

Das Bezirksgericht Uster entlastet Tubaspieler Bruno Puricelli – er habe nur eine geringfügige Störung verursacht. Doch der Streit ist noch nicht vorbei.

Das Wichtigste in Kürze
- Das Bezirksgericht Uster hat Tubaspieler Bruno Puricelli freigesprochen.
- Das Gericht bewertete seine zwölf Auftritte im Freien als geringfügige Störung.
- Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Streit um das Musizierverbot geht weiter.
Der berühmteste Tubaspieler des Landes frohlockt. Bruno Puricelli hat vor dem Bezirksgericht Uster einen juristischen Etappensieg errungen.
Der Ur-Maurmer, der mit seinem Tubaspiel die Nachbarschaft auf dem falschen Ohr erwischt hatte, wurde am Dienstag freigesprochen.
Der Fall beschäftigte die halbe Schweiz
Zwölfmal hatte Puricelli innerhalb von acht Monaten im Freien musiziert. Fünfmal rückte die Polizei aus. Der Fall beschäftigte die Behörden, die Medien – und inzwischen die halbe Schweiz.
Was als lokaler Nachbarschaftsstreit begann, wurde durch Nau.ch, «Tele Züri», Stefan Büssers «Late Night Switzerland», die «Maurmer Zeitung», den «Klein Report» und schliesslich die Nachrichtenagentur Keystone-SDA zum nationalen Thema.
Am Dienstag verfolgte rund ein halbes Dutzend Medienschaffende den Prozess.

Das Gericht fand deutliche Worte: Die zwölf Auftritte seien als geringfügige Störung zu bewerten. «Das ist nicht unzumutbar», hielt die Richterin fest.
Zudem fehlten ausreichende Belege für Dauer und Intensität der Lärmbelästigung. Ihr Fazit: «Viele sind mit diesem eigentlich vermeidbaren Konflikt beschäftigt.»
Die Gemeinde Maur steht nun unter Druck
Der Freispruch ist eine Ohrfeige für jene, die aus dem Tubaspiel einen juristischen Grosskonflikt gemacht haben.
Vor allem die Gemeinde Maur steht nun argumentativ unter Druck. Sie hat Puricelli das Musizieren auf öffentlichem Grund untersagt. Gegen diese Verfügung wehrt sich der Tubist vor dem Bezirksrat.
Wie lässt sich ein solches Verbot angesichts des Freispruchs noch überzeugend begründen? Zwar ist das Urteil nicht rechtskräftig und betrifft nicht unmittelbar die kommunale Verfügung.
Doch die Gemeinde muss erklären, weshalb ein Musiker, dessen Auftritte das Gericht nicht als unzumutbar einstufte, auf öffentlichem Grund nicht mehr musizieren soll.

Der Streit ist damit noch nicht beendet. Auch der Auftritt vom 1. August 2026, als Puricelli vor dem Schützenhaus den Schweizer Psalm spielte, war nicht Gegenstand des Verfahrens. Trotzdem dürfte der Entscheid die weiteren juristischen Schritte beeinflussen.
Puricelli zeigt sich erleichtert
Puricelli selbst dürfte das vorerst egal sein. «Ich bin erleichtert», sagte er nach dem Freispruch.
Und einem Kollegen aus der lokalen Brass Band gab er einen Satz mit, der zum Schlussakkord dieser Geschichte taugt: «Jetzt können wir dann wieder über etwas anderes sprechen.»








