Männedorf gewinnt Rekursverfahren um Vorkaufsrecht

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Die Gemeinde Männedorf darf das Vorkaufsrecht für ein Grundstück an der Seestrasse ausüben – das Baurekursgericht hat einen Rekurs dagegen abgewiesen.

Die Unterführung zur Bahnhofstrasse Männedorf.
Die Unterführung zur Bahnhofstrasse Männedorf. - Nau.ch / Simone Imhof

Wie die Gemeinde Männedorf mitteilt, hat am 24. Juni 2024 die Gemeindeversammlung einem Verpflichtungskredit zur Ausübung des Vorkaufsrechts eines Grundstücks an der Seestrasse zugestimmt. Gegen diesen Beschluss wurde ein Rekurs eingereicht.

Die Presse hat darüber berichtet. Das Baurekursgericht des Kantons Zürich hat am 28. Mai 2025 nun entschieden und diesen Rekurs vollumfänglich abgewiesen, soweit darauf eingetreten wurde.

Wird nach Ablauf der Frist keine Beschwerde an das Verwaltungsgericht erhoben, wird der Entscheid der Gemeindeversammlung über das Vorkaufsrecht des Grundstücks an der Seestrasse rechtskräftig.

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