Birmensdorf plant Sanierungsarbeiten an der Risirainstrasse
Schlieren 17.08.2023 - 18:33
Wie die Gemeinde Birmensdorf mitteilt, starten am 21. August 2023 umfassende Strassen- und Wasserleitungssanierungen in der Risirainstrasse und dem Mattenweg.
Die Risirainstrasse und der angrenzende Mattenweg befinden sich in einem baulich schlechten Zustand und werden saniert.
Alle Asphaltbeläge und Randabschlüsse werden ersetzt, die Strassenentwässerung angepasst und die Beleuchtung auf LED umgerüstet.
Zeitgleich wird die in die Jahre gekommene Trinkwasserleitung durch die Wasserversorgung innerhalb des Projektperimeters ersetzt.
Die Bauarbeiten starten am Montag, 21. August 2023, und dauern voraussichtlich bis Frühsommer 2024 (witterungsabhängig).
Bauherrschaften und ausführende Firmen
Bauherrschaften sind die Gemeinde Birmensdorf und die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich.
Die Bauarbeiten werden durch die Firmen Cellere Bau AG aus Bassersdorf und Ritschard Gebäudetechnik AG aus Ottenbach ausgeführt.
Betroffene können Ersatz-Parkplätze entlang der alten Zürcherstrasse nutzen
Die Bauarbeiten werden in Etappen ausgeführt und der jeweilige Strassenabschnitt aufgrund der geringen Fahrbahnbreite für die Durchfahrt gesperrt.
Die Zufahrt bis zur Baustelle ist gestattet, das Durchfahren wird in der Regeln nicht möglich sein (Signalisation vor Ort beachten).
Anwohner, welche aufgrund der Arbeiten nicht mehr mit dem Fahrzeug zu ihren Liegenschaften gelangen, werden gebeten auf den markierten Ersatz-Parkplätzen entlang der alten Zürcherstrasse zu parkieren.
Das Abstellen von Fahrzeugen innerhalb der Baustelle ist nicht gestattet.
Hecken und Sträucher müssen zurückgeschnitten werden
Die in den Strassen- und Gehwegbereich hineinragenden privaten Hecken und Sträucher sind durch die Grundeigentümer vor Baubeginn minimal 20 Zentimeter hinter den bestehenden Randabschluss zurückzuschneiden.
Für sämtliche Schäden an nicht oder nur ungenügend zurückgeschnittener Bepflanzung wird jegliche Haftung durch den Unternehmer und die Bauherrschaft abgelehnt.
Als Grundlage für die Vermessung sind Baufixpunkte nötig. Diese müssen bestehenden Gebäudefassaden angeklebt werden. Die jeweiligen Grundeigentümer sind angehalten, diese Baufixpunkte zu dulden.
Nach Bauvollendung werden die Baufixpunkte wieder entfernt. Für Fussgänger wird jeweils ein Korridor für den Durchgang frei gehalten.